Unilever rechnet Nährwerte mit „magerem Hackfleisch“ schön

Die Nährwertangaben für „Knorr Bolognese Fix Typisch italienisch!“ beziehen sich auf ein damit zubereitetes Gericht statt auf das Produkt selbst. Das erschwert den Produktvergleich zumal der Hersteller drei verschiedene Zubereitungsvarianten angibt.

Unilever bezieht die Nährwertangaben für das Bolognese Fix auf 100 Gramm und eine Portion des zubereiteten Produktes. Die Werte für 100 Gramm des Trockenproduktes fehlen. Dadurch, dass Unilever für den Zubereitungsvorschlag „mageres Hackfleisch“ verwendet, sind der Fett- und Kaloriengehalt besonders niedrig. Für die vorgeschlagenen veganen Zubereitungsvarianten passen die Nährwerte ebenfalls nicht.
Ein Vergleich der Nährwerte mit denen anderer Fix-Produkte ist so nicht möglich. Unilever sollte die Nährwerte für das Trockenprodukt in der Packung angeben.
 

Die Nährwerte sind nur für das fertig zubereitete Produkt angegeben, wobei die Zubereitung weitere Zutaten beinhaltet, wodurch die Nährwertangaben nicht mehr nur dem Produkt entsprechen und sobald die eigene Zubereitung abweicht nicht mehr passen. Dazu kommt, dass das Produkt auf der Rückseite für die Zubereitung mit Sojahack als vegan mit dem V-Label versehen ist. Die Zubereitung, zu den Nährwertangaben beinhaltet jedoch 250 g mageres Hackfleisch, was nicht zu der veganen Zubereitung passt. Die Zutaten des tatsächlichen Produkts sind vegan, die Nährwerte beziehen sich aber auf eine nicht vegane Zubereitung, was ich als täuschend oder mindestens irritierend bewerte.
Meiner Meinung nach ist die verbraucherfreundlichste Aktion, die zusätzliche Angabe von Nährwerten des unzubereiteten Produkts.
Verbraucher aus Oldesloe vom 04.03.2024
 

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Die Nährwerte ausschließlich für das zubereitete Produkt mit „magerem Hackfleisch“ anzugeben, macht den Vergleich mit anderen Fix-Produkten unmöglich und schönt die Nährwerte. 

Darum geht’s:

Auf der Schauseite der Tüte Bolognese Fix Typisch Italienisch! stehen die Hinweise „noch dazu: 250 g Spaghetti, 250 g mageres Hackfleisch, 1 Dose stückige Tomaten“, „3 Portionen“ und der Kaloriengehalt pro Portion und pro 100 Gramm. Eine Abbildung zeigt den Nutri-Score A mit der Information „berechnet pro 100 g zubereitet. Knorr empfiehlt eine Portion von: 414 g“. 
Auf der Rückseite der Tüte steht die ausführliche Zubereitungsanweisung, in der noch zwei Esslöffel Olivenöl hinzukommen und die Nutzer:innen erfahren, dass sie 400 Gramm stückige Dosentomaten verwenden sollen. Die Nährwertangaben beziehen sich auf 100 Gramm und eine Portion des Bolognese-Gerichts. Für 100 Gramm zubereitetes Gericht gibt Unilever 134 Kilokalorien und 4 Gramm Fett an. Für die unverarbeitete Trockenprodukt macht das Unternehmen keine Angaben zu den Nährwerten. 
Zusätzlich weist die Rückseite unter der Überschrift „Lecker Veggie“ und mit dem „V-Label Vegan“ der European Vegetarian Union markiert auf eine vegetarische oder vegane Zubereitung hin „Lust auf vegetarisch oder vegan? Ganz einfach! Tausche das Hackfleisch gegen Gemüsewürfel oder Soja-Hack, z. B. von The Vegetarian Butcher“. Für diese Variante fehlen die Nährwertangaben ebenfalls.

Das ist geregelt: 

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Nährwertangaben. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV). 
Die LMIV regelt, welche Nährwerte deklariert und wie sie berechnet werden müssen. So müssen sich beispielsweise die Angaben auf den Zeitpunkt des Verkaufs und üblicherweise auf 100 Milliliter oder 100 Gramm des Produktes beziehen. 
Von dieser Regel gibt es allerdings Ausnahmen: Wenn ausreichend genau über die Zubereitungsweise informiert wird und sich die Informationen auf das verbrauchsfertige Lebensmittel beziehen, dann können sich gegebenenfalls die Nährwerte auf das verzehrfertige Produkt beziehen.
Der Europäische Gerichtshof hat 2021 entschieden, dass sich Kalorienangaben auf Lebensmittelverpackungen nicht auf das zubereitete Lebensmittel beziehen dürfen, wenn es verschiedene Arten der Zubereitung gibt.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Nährwertangaben sollen als Information für das angebotene Lebensmittel dienen. Fix-Produkte für die Zubereitung von Gerichten sind variabel einsetzbar. Beziehen sich Nährwerte auf daraus mit weiteren Zutaten zubereitete Speisen, stimmen sie nicht mehr, wenn Verbraucher:innen andere als die vorgeschlagenen Zutaten verwenden. Beispielsweise ist unklar, was die Firma unter „magerem Hackfleisch“ versteht. 
Das ist keine eindeutige Bezeichnung für Hackfleisch. Ist Rinderhackfleisch gemeint, so enthält das Gericht mit gemischtem Hackfleisch zubereitet deutlich mehr Fett als angegeben. Der Fettgehalt liegt bei mageren Rinderhack, Tatar, bei drei Prozent, für Rinderhackfleisch bei neun Prozent und für gemischtes Hackfleisch bei 16 Prozent. 
Auch die vorgeschlagenen veganen Varianten mit Gemüse oder Sojahack sind bei den Nährwerten nicht berücksichtigt. 

Fazit:

Unilever sollte die Nährwerte für das Trockenprodukt in der Packung angeben.

Stellungnahme der Unilever Deutschland GmbH, Hamburg

Kurzfassung:
Rechtlich vorgeschrieben in Europa ist die Angabe der Nährstoffgehalte je 100 g. Da die Produkte nicht trocken verzehrt werden, haben wir uns 2014 für die Angabe der Nährwerte für das zubereitete Produkt entschieden. Diese werden ergänzt durch die Nährwertangaben je Portion und der Angabe des Nutri-Score. Damit können Konsument*innen leicht erkennen, wie das zubereitete Gericht in die jeweilige Ernährung passt. Die konkreten Angaben zu den frischen Zutaten sind integraler Bestandteil der Gelingsicherheit unserer Produkte.