Das ärgert beim Einkauf:

Vantastic Fish Fingers

Die Aufmachung der Verpackung deutet eher auf klassische Fischstäbchen als auf ein veganes Ersatzprodukt hin.
getaeuscht

Der Produktname „Fish Fingers“, das sichtbare Produkt selbst, sowie die Abbildungen auf dem Etikett deuten auf ein Fischerzeugnis wie Fischstäbchen hin. Tatsächlich können Verbraucherinnen und Verbraucher erst auf der Rückseite eindeutig erkennen, dass es sich um ein veganes Produkt handelt. Der Hinweis „auf Basis von Sojaprotein“ auf der Vorderseite kann zwar ein vegetarisches oder veganes Produkt andeuten, der Hinweis fällt allerdings kaum auf.
Um eine Verwechslung mit „Fischstäbchen“ zu vermeiden, sollte der Hersteller bereits auf der Schauseite klarer darüber informieren, dass es sich bei „Fish Fingers“ um ein veganes Erzeugnis auf Basis von Sojaprotein handelt.

Es heißt Fish Fingers, enthält aber keinen Fisch. Das sind keine Fischstäbchen, sondern Soyprodukte. Das als Fish Fingers zu nennen, ist Verbrauchertäuschung. Es kann über den Begriff Fish keine zwei Meinungen geben.
Verbraucher aus Berlin vom 10.06.2021

Wenn auf einer Packung mit der Aufschrift "Fish Finger" steht, muss auch Fisch drin sein.
Das ist so aufgemacht, dass man es für Fisch hält, obwohl es nur Soja ist.
Sehr betrügerisch ...
Ich bin eigentlich PRO Veggi, aber dann soll halt „Soja Sticks“ draufstehen. Evtl. kann man da auch mal beim Händler anfragen, was die von solchen Irreführungen halten. Die haben die „Fish Sticks“ ja immerhin zum Fisch gestellt.
Verbraucher aus Niedernhausen vom 10.12.2020

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Darum geht’s:

Die durchsichtige Verpackung zeigt panierte Stäbchen. Auf der Schauseite sind die gebratenen Stäbchenmit Zitrone und Kräutern dekoriert, abgebildet. Dies zusammen mit dem Produktnamen “Fish Fingers“ erinnert deutlich an die marktüblichen Fischstäbchen. Der Hinweis „auf Basis von Sojaprotein“ fällt durch die weiße und wesentlich kleinere Schrift erst bei genauerem Hinschauen auf. Auf der Rückseite beschreibt der Hersteller das Produkt als „Veganes Erzeugnis nach Art von Fischstäbchen auf Basis von Sojaprotein, paniert, vorfrittiert, gegart, zum Braten“. In der Zutatenliste ist Fisch nicht aufgeführt.

Das ist geregelt:

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV). So sollte beispielweise nicht durch das Aussehen, die Bezeichnung oder bildliche Darstellungen von Lebensmitteln das Vorhandensein eines Lebensmittels oder einer Zutat, beispielsweise Fisch, suggeriert werden, wenn die im Lebensmittel normalerweise verwendete Zutat durch eine andere Zutat ersetzt wurde.
Nach den Leitsätzen für vegetarische und vegane Lebensmittel mit Ähnlichkeit zu Lebensmitteln tierischen Ursprungs sind Bezeichnungen wie „Fischstäbchen“ nicht üblich. Ein Bezug zu Fischstäbchen sollte allenfalls zur näheren Beschreibung erfolgen und auch das nur, wenn eine sensorische Ähnlichkeit zu Fischstäbchen besteht. Solche Lebensmittel sollten beispielweise als „veganes paniertes Erzeugnis aus Soja nach Art eines Fischstäbchens“ bezeichnet werden.
Weiterhin sollte bei veganen und vegetarischen Lebensmitteln eindeutig auf den veganen oder vegetarischen Charakter hingewiesen werden und zwar an einer gut sichtbaren Stelle, deutlich und gut lesbar. Diese Angabe steht üblicherweise im Hauptsichtfeld.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Ein Produkt wie „Fish Fingers“, das durch seine Aufmachung stark an marktübliche Fischstäbchen erinnert, sollten Verbraucherinnen und Verbraucher auf den ersten Blick als veganes Erzeugnis erkennen können. Auch auf die verwendete Ersatzzutat Soja sollte der Hersteller deutlicher hinweisen.

Fazit:

Der Hersteller sollte bereits auf der Schauseite klarer darüber informieren, dass es sich bei „Fish Fingers“ nicht um „Fischstäbchen“, sondern um ein veganes Ersatzprodukt auf Basis von Sojaprotein handelt.

Stellungnahme der Veggie Gourmet GmbH, Kemnath

Kurzfassung:

Um unsere "Vantastic Fish Fingers" dem Konsumenten als veganes Produkt anzubieten, nutzen wir Sojaproteine als Basis. So lautet die ergänzende Bezeichnung auf der Verpackung "Veganes Erzeugnis nach Art von Fischstäbchen auf Basis von Sojaprotein paniert, frittiert, gegart, tiefgefroren".