So haben Hersteller reagiert:

Vegan-Siegel auf Bamboo Garden Oyster Sauce entfernt

Änderung: Die Austernsauce hatte ein Vegan-Siegel, enthält aber laut Zutatenliste tierische Zutaten wie Fischpulver.
Geändert

Mit Fischpulver und Austernextrakt als Zutaten enthält die Sauce tierische Bestandteile. Das Vegan-Siegel unterhalb der Zutatenliste passte daher nicht zur Zusammensetzung der Bamboo Garden Austernsauce.
Der Hersteller hat das Etikett bereits korrigiert. Im Handel können sich noch Produkte mit der widersprüchlichen „vegan“-Kennzeichnung befinden.

Ich war heute auf der Suche nach veganer Austernsoße. Auf meiner Suche stieß ich auf ein Produkt der Firma Bamboo Garden, das mit dem Vermerk „vegan“ gekennzeichnet ist. Beim Blick auf die Zutatenliste fiel mir jedoch auf, dass sowohl Fisch als auch Austern enthalten sind und es sich demnach nicht um ein veganes Produkt handelt.
Verbraucherin aus Niedersachsen vom 30.01.2023

Also ich bin kein Veganer und die Sauce schmeckt mir sogar sehr gut. Mir ist jedoch aufgefallen, dass dieses Produkt mit einem Vegan Siegel beworben wird und Fischpulver sowie Austernextrakt enthält. Das steht doch gewissermaßen im Widerspruch zueinander.
Verbraucher aus Hessen vom 10.11.2022

Die Oystersauce ist als vegan deklariert, aber laut Zutatenliste ist Fisch enthalten.
Verbraucherin aus Stuttgart vom 03.11.2022

Einschätzung der Verbraucherzentrale zur ursprünglichen Verpackung

Das Vegan-Siegel passt nicht zur Austernsauce mit den Zutaten Fischpulver und Austernextrakt. 

Darum geht’s:

Auf der Flasche steht der Produktname „Oyster Sauce“. In etwas kleinerer Schrift folgt darunter „Austernsauce chinesisch“. Eine weiße Schale enthält einen dunklen Inhalt, rechts davon ist eine geöffnete Auster mit Inhalt zu sehen. Auf dem seitlichen Etikett ist ein Vegan-Siegel abgebildet. 
Über dem Vegan-Siegel steht die Zutatenliste, die im selben Sichtfeld Fischpulver und Austernextrakt als Bestandteil der Austernsauce aufführt. Der Anbieter hebt unter anderem diese beiden Zutaten hervor, da sie zu den Allergenen zählen. 

Das ist geregelt:

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Eigenschaften wie die Zusammensetzung eines Lebensmittels. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).
Freiwillige Informationen auf Lebensmitteln dürfen nach der LMIV weder irreführend, noch zweideutig oder missverständlich sein.
Der Begriff „vegan“ ist für Lebensmittel derzeit rechtlich nicht definiert. Allerdings hat die Deutsche Lebensmittelbuch-Kommission (DLMBK) Leitsätze erarbeitet, die die Eigenschaften von veganen und Ersatz-Lebensmitteln beschreiben.
Demnach sind für „vegane“ Lebensmittel alle Zutaten und Verarbeitungshilfsstoffe tierischen Ursprungs auf sämtlichen Produktions- und Verarbeitungsstufen ausgeschlossen, einschließlich Zusatzstoffe, Trägerstoffe, Aromen und Enzyme.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Sowohl der Name Austernsauce als auch die abgebildeten Austern weisen auf tierische Bestandteile für die Sauce hin. Enthaltene Zutaten wie Fisch in Pulverform und Austernextrakt stellen somit einen Widerspruch zum Vegan-Siegel dar.

Fazit:

Der Hersteller sollte das Vegan-Siegel entfernen.

Stellungnahme der Theodor Kattus GmbH, Dissen

Die Kennzeichnung als vegan ist falsch. Sie weisen zutreffend darauf hin, dass das Erzeugnis tierische Zutaten wie Fischpulver und Austernextrakt enthält. Es handelt sich um einen offensichtlichen und versehentlichen Etikettierungsfehler, der bereits im Oktober 2022 aufgefallen ist. Die Angabe wurde auf dem Etikett bereits korrigiert. 

Ergebnis

Der Hersteller hat mitgeteilt, dass die Angaben auf dem Etikett bereits entfernt seien. Eine erneute Beschwerde von Januar 2023 zeigt, dass sich im Handel noch Produkte mit „vegan“-Hinweis befinden.