Verbesserter Farbkontrast für Zutaten und Nährwerte
Zusammenfassung
Die weiße Schrift auf gelbem Untergrund war kaum lesbar, der Kontrast fehlte. Insbesondere Detailinformationen wie das Zutatenverzeichnis waren dadurch kaum zu entziffern. Dies hat das Unternehmen geändert und gewährleistet nun durch einen Aufkleber mit schwarzer Schrift auf weißem Grund, dass die Pflichtkennzeichnung gut lesbar ist.
Beschwerde
Wunderhübsche Verpackung, aber lesen kann man da gar nichts. Weiße Schrift auf dem gelben Hintergrund ist nicht nur eine Frechheit. So kann ich keine "informierte" Entscheidung treffen.
Verbraucherin aus Darmstadt vom 09.03.2020
Einschätzung der Verbraucherzentrale zur ursprünglichen Verpackung
Durch den fehlenden Kontrast der Schriftfarbe zum Untergrund sind insbesondere Detailinformationen wie Zutatenverzeichnis und Nährwerte kaum zu entziffern. Der Anbieter sollte Schriftfarbe und Schriftgröße so anpassen, dass die Informationen gut lesbar sind.
Darum geht’s:
Der Produktname auf der Vorderseite ist in gelber Schrift auf weißem Grund gedruckt. Zutatenverzeichnis und Nährwerttabelle stehen auf der Rückseite in weißer Schrift auf gelbem Grund. Durch den geringen Kontrast zum Hintergrund sind die Angaben kaum lesbar. Zudem beträgt die Schriftgröße der Nährwerttabelle nur rund 0,8 Millimeter.
Das ist geregelt:
Die EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) regelt grundsätzlich, dass sämtliche Pflichtkennzeichnungen an einer gut sichtbaren Stelle deutlich, gut lesbar und gegebenenfalls dauerhaft erfolgen müssen. Die Mindestschriftgröße beträgt 1,2 Millimeter, bezogen auf das kleine „x“, bei kleinen Verpackungen, deren größte Oberfläche weniger als 80 cm² aufweist, 0,9 Millimeter.
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Durch den fehlenden Kontrast zwischen Schriftfarbe und Hintergrund sind insbesondere Detailinformationen wie Zutatenverzeichnis und Nährwerte kaum zu entziffern. Die Lesbarkeit wird durch eine Folie um die Kartonverpackung weiter erschwert.
Zusätzlich ist der Verbraucherzentrale aufgefallen, dass die Schriftgröße der Nährwerttabelle nur 0,8 Millimeter beträgt und damit geringer ist als vorgeschrieben.
Fazit:
Der Anbieter sollte die Schriftfarbe und Schriftgröße so anpassen, dass die Informationen gut lesbar sind.
Stellungnahme der Schlürf GmbH, Berlin
Auf das Schreiben der Verbraucherzentrale vom 27.04.2022 hat die Schlürf GmbH nicht reagiert.
Rechtliche Durchsetzung
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat die Schlürf GmbH. am 17.03.2022 abgemahnt. Das Unternehmen hat die Unterlassungserklärung am 28.03.2022 unterzeichnet und darin zugesichert, den Tee ab dem 01. September 2022 nicht mehr ohne gut lesbare verpflichtende Angaben in den Verkehr zu bringen oder zu verkaufen.
Ergebnis
Lebensmittelklarheit hat im Jahr 2023 im Rahmen eines Marktchecks das Produkt in geänderter Aufmachung im Handel gefunden. Ein Aufkleber mit schwarzer Schrift auf weißem Hintergrund überdeckt die bisherigen Angaben und gewährleistet eine gute Lesbarkeit.