Das ärgert beim Einkauf:

Vermeintlich widersprüchliche Herkunftsangaben bei Honig irritieren

Der Bio-Waldhonig von Alnatura stammt aus EU-/Nicht-EU-Landwirtschaft, obwohl das Etikett Deutschland als Herstellungsort angibt.
getaeuscht

Die Alnatura GmbH kennzeichnet ihren Waldhonig aus ökologischem Anbau auf der Rückseite mit „Hergestellt in: Deutschland“. An anderen Stellen weisen das EU-Bio-Logo auf „EU-/Nicht-EU-Landwirtschaft“ und eine Länderauflistung auf „Brasilien, Italien, Mexiko“ als Herkunft hin. Dieser vermeintliche Widerspruch kann Verbraucher:innen irritieren.
Der Anbieter sollte den Hinweis „Hergestellt in Deutschland“ konkretisieren, um Missverständnisse zu vermeiden.

Da ich grundsätzlich nur deutschen Honig esse, achte ich beim Einkauf immer darauf, dass ich auch deutschen Honig auswähle. So habe ich den Waldhonig gefunden und gekauft, da auf dem rückseitigen Etikett „Hergestellt in Deutschland“ steht. Zu Hause habe ich mir dann das Glas näher angeschaut und habe dort folgendes gefunden: „Brasilien, Italien, Mexiko, Spanien“ (Anmerkung der Redaktion: Bei dem von Lebensmittelklarheit gekauften Glas fehlte Spanien). Was haben diese Einträge zu sagen? Sollte es so sein, dass der Honig aus einem dieser genannten Länder stammt, was ich befürchte, wieso kann da „Hergestellt in Deutschland“ stehen? Soweit ich weiß, stellen die Bienen den Hong her und somit ist dieser doch in den genannten Ländern hergestellt und wird dann bestenfalls in Deutschland weiterverarbeitet und abgefüllt.
Verbraucher aus Oestrich-Winkel vom 10.05.2024
 

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Der Hinweis, dass der Waldhonig in Deutschland hergestellt wurde, irritiert, wenn der Honig laut Bio-Kennzeichnung aus „EU-/Nicht-EU-Landwirtschaft“ stammt. Denn Honig wird von Bienen hergestellt.

Darum geht’s:

Alnatura kennzeichnet den Bio-Waldhonig auf der Rückseite mit mehreren Herkunftshinweisen. Auf der linken Etiketthälfte weist das EU-Bio-Logo auf „EU-/Nicht-EU-Landwirtschaft“ hin. Auf der rechten Hälfte steht der Hinweis „Hergestellt in: Deutschland“ und daneben die Firmenadresse in Darmstadt. Am unteren Rand des Etiketts nennt ein Aufdruck das Mindesthaltbarkeitsdatum, die Chargennummer und die Länder „Brasilien, Italien, Mexiko“. Die unterschiedlichen Herkunftshinweise wirken widersprüchlich.

Das ist geregelt: 

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Herkunft. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV). 
Nach der EU-Ökoverordnung müssen Bio-Lebensmittel den Ort der Erzeugung der landwirtschaftlichen Ausgangsstoffe auf dem Etikett angeben. Dabei sind Angaben wie „EU-Landwirtschaft“ oder „EU-/Nicht-EU-Landwirtschaft“ ausreichend.
Gemäß der Honig-Verordnung müssen das Ursprungsland oder die Ursprungsländer auf dem Etikett stehen, in dem oder denen der Honig erzeugt wurde. Bei mehr als einem Ursprungsland kann stattdessen „Mischung von Honig aus EU-Ländern“, „Mischung von Honig aus Nicht-EU-Ländern“ oder „Mischung von Honig aus EU-Ländern und Nicht-EU-Ländern“ angegeben werden.
Das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch definiert den Begriff „Herstellen“ als das Gewinnen, Herstellen, Zubereiten, Be- und Verarbeiten und Mischen. Der Hinweis „hergestellt in ...“ bedeutet nicht zwangsläufig, dass alle Herstellungsschritte am genannten Ort stattfinden müssen.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Der Hinweis „Hergestellt in:“ ist nach Auffassung von Lebensmittelklarheit bei Honig missverständlich. Für das Gewinnen im Sinne von Erzeugen sind die Bienen zuständig. Sie erzeugen das fertige Erzeugnis Honig, danach folgen nur noch vergleichsweise unbedeutende Schritte wie Mischen und Abfüllen.
Der Hinweis auf eine Herstellung in Deutschland in Verbindung mit der verpflichtenden Herkunftsangabe „EU-/Nicht-EU-Landwirtschaft“ wirkt deshalb widersprüchlich.

Fazit:

Der Anbieter sollte den Hinweis „Hergestellt in Deutschland“ konkretisieren, um Missverständnisse zu vermeiden.
 

 

Stellungnahme der Alnatura GmbH, Darmstadt

Kurzfassung:
Der EU-Bio-Verordnung entsprechend wird die Herkunft der Ausgangsstoffe mit „EU-/Nicht-EU-Landwirtschaft" gekennzeichnet. Die konkreten Herkünfte des Produktes werden ebenfalls angegeben. Das Produkt wird auch in die Schweiz vertrieben. Bei „(CH) Hergestellt in: Deutschland" handelt es sich um eine verpflichtende Angabe nach Schweizer Recht. Aufbereitung und Mischung erfolgen in Deutschland.