Das ärgert beim Einkauf:

Werbeprospekt Dr. Hittich Gesundheits-Mittel Gratis Kennenlern-Katalog: Mega-Rot

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.

Unseriös: Mit „81 % weniger Herzprobleme“ beworben
getaeuscht

In dem vorliegenden Prospekt wird das Produkt „Mega-Rot“ unter anderem als Nahrungsergänzung bei Herzproblemen angepriesen. Besonders hervorgehoben wird, dass dieses Omega-3-Präparat 20-mal stärker als Fischöl wirke, dass 80 Prozent der Deutschen chronisch unterversorgt seien und 81 Prozent weniger Herzprobleme auftreten würden. Für diese ganz konkreten Aussagen und Versprechen nennt der Anbieter weder nachvollziehbare Argumente noch wissenschaftliche Untersuchungen als Belege.
Nach Auffassung der Verbraucherzentrale sind die gesundheits- und krankheitsbezogenen Werbeaussagen nicht belegt und so nicht zugelassen.

Deutet an, dass Arthrose heilbar ist, das kann doch nicht stimmen.
Verbraucher aus Rhaunen vom 29.07.2015

In dem Flyer wird geschrieben, dass fast alle Deutschen mit Omega-3 unterversorgt sind. Laut der Werbung befindet sich in Mega-Rot Super-Omega-3, welches angeblich 20-mal stärker ist als Fischöl und dadurch 81 % weniger Herz-Probleme auftreten sollen. Das kann doch nicht sein! Reicht es jetzt nicht mehr, wenn ich 2-mal die Woche fettreichen Seefisch esse? Ich fühle mich verunsichert. Das ist doch bestimmt nur eine Werbemasche.
Verbraucherin aus Darmstadt vom 05.07.2014

Einschätzung der Verbraucherzentrale

In dem vorliegenden Prospekt wird das Produkt „Mega-Rot“ unter anderem als Nahrungsergänzung bei Herzproblemen angepriesen. Besonders hervorgehoben wird, dass dieses Omega-3-Präparat 20-mal stärker als Fischöl wirke, dass 80 Prozent der Deutschen chronisch unterversorgt seien und 81 Prozent weniger Herzprobleme auftreten würden. Für diese ganz konkreten Aussagen und Versprechen nennt der Anbieter weder nachvollziehbare Argumente noch wissenschaftliche Untersuchungen als Belege.

Darum geht’s:

Der Prospekt „Dr. Hittich Gesundheitsmittel Gratis Kennenlern-Katalog preist auf den Seiten 16, 17 und der hinteren Umschlagseite positive Wirkungen für die Gesundheit und die 20-fach bessere Wirkung im Vergleich zu Fischöl und anderen Nahrungsergänzungsmitteln auf Basis von Omega-3-Fettsäuren an.
Unter anderem finden sich folgende Aussagen zu Dr. Hittich Mega-Rot in dem Prospekt:

  • „80 % der Deutschen sind chronisch unterversorgt!“
  • „81 % weniger Herz-Probleme“
  • “Ein roter Tropfen Öl als Jungbrunnen für die Erhaltung einer normalen Gehirn- und Herzfunktion!“
  • „besser als herkömmliches Fischöl“
  • „Fisch-Öl liefert Triglycerid-Omega-3. Das wird kaum von den Zellen aufgenommen.“
  • “Fisch-Öl vermischt sich wenig mit dem Mageninhalt.“

Zur Zusammensetzung der Mega-Rot Kapseln erfahren die Leser nur, dass sie Krillöl sowie Auszüge von Oliven und Rosmarin enthalten. Genauere Angaben, z. B. eine vollständige Aufzählung der Substanzen und Mengenangaben, gibt es im Prospekt nicht.
Die Verbraucher sind durch die vollmundigen Versprechen und die Abwertung anderer Quellen für Omega-3-Fettsäuren irritiert.

Das ist geregelt:

Nach der Lebenmittelinformationsverordnung (LMIV) dürfen Informationen über ein Lebensmittel diesem keine Eigenschaften der Vorbeugung, Behandlung oder Heilung einer menschlichen Krankheit zuschreiben oder den Eindruck dieser Eigenschaften entstehen lassen. Zusätzlich ist es verboten, Lebensmittel unter irreführenden Angaben in den Verkehr zu bringen oder für Lebensmittel allgemein oder im Einzelfall mit irreführenden Darstellungen zu werben. Insbesondere ist es irreführend, wenn einem Lebensmittel Wirkungen zugesprochen werden, die ihm nach den Erkenntnissen der Wissenschaft nicht zukommen oder die wissenschaftlich nicht hinreichend gesichert sind.

Die Health Claims-Verordnung (HCVO) regelt die Verwendung gesundheits- und nährwertbezogener Angaben. Danach ist eine gesundheitsbezogene Angabe „jede Angabe, mit der erklärt, suggeriert oder auch nur mittelbar zum Ausdruck gebracht wird, dass ein Zusammenhang zwischen einer Lebensmittelkategorie, einem Lebensmittel oder einem seiner Bestandteile einerseits und der Gesundheit andererseits besteht“.

Die Angaben dürfen unter anderem „nicht falsch, mehrdeutig oder irreführend sein“, „keine Zweifel über die Sicherheit und/oder die ernährungsphysiologische Eignung andere Lebensmittel wecken und „nicht zum übermäßigen Verzehr eines Lebensmittels ermutigen oder diesen wohlwollend darstellen. Nach der Nahrungsergänzungsmittelverordnung (NemV) ist ganz im Gegenteil vorgeschrieben, sie nur mit einem Hinweis in den Verkehr zu bringen, „…, dass Nahrungsergänzungsmittel nicht als Ersatz für eine ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung verwendet werden sollten“.

Weiterhin muss sich die gesundheitsbezogene Angabe nach der HCVO auf allgemein anerkannte wissenschaftliche Nachweise stützen und durch diese abgesichert sein.

Die Europäische Kommission hat eine Liste mit zulässigen gesundheitsbezogenen Werbeaussagen für Lebensmittel (sogenannte “Health Claims”) verabschiedet, die seit Dezember 2012 gilt. Die Liste ist nicht abgeschlossen.

Für die Omega-3-Fettsäure Docosahexaensäure (DHA) ist die Aussage „DHA trägt zur Erhaltung einer normalen Gehirnfunktion bei.“ erlaubt, wenn das Lebensmittel mindestens 40 Milligramm DHA je 100 Gramm und je 100 Kilokalorien enthält.
Für Eicosapentaensäure und Docosahexaensäure (EPA/DHA) ist zulässig „EPA und DHA tragen zu einer normalen Herzfunktion bei.“, wenn zusammengenommen mindestens 40 Milligramm Eicosapentaensäure und Docosahexaenoidsäure pro 100 Gramm und pro 100 Kilokalorien im beworbenen Lebensmittel vorliegen.

Beide Claims sind daran gebunden, dass der Verbraucher informiert wird, dass sich die positive Wirkung erst ab einer täglichen Aufnahme von 250 Milligramm DHA einstellt.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Die Aussage „80 % der Deutschen sind chronisch unterversorgt!“ bezieht sich auf die Versorgung mit Omega-3-Fettsäuren. Belege für die genannte Zahl gibt es nicht. Ein Blick in den Ernährungsbericht der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) 2012 zeigt zwar, dass die Versorgungslage mit langkettigen Omega-3-Fettsäuren immer noch nicht ideal ist, die Zahl „… 80 % … sind chronisch unterversorgt“ lässt sich daraus nicht ablesen.
Die Referenzwerte für die Nährstoffzufuhr der deutschsprachigen Gesellschaften für Ernährung (DGE, ÖGE, SGE und SVE) empfehlen die Aufnahme von insgesamt 250 Milligramm Eicosapentaensäure (EPA) und Docosahexaensäure (DHA) pro Tag. Diese Aufnahme ist laut Arbeitskreis Omega-3 e.V. vorzugsweise über zwei Fischmahlzeiten pro Woche (etwa 30 Gramm/Tag) zu erreichen. Dabei sollte mindestens eine Mahlzeit aus fettreichem Seefisch wie Lachs oder Makrele bestehen.

Laut Ernährungsbericht der DGE 2012 nehmen Erwachsene im Durchschnitt 200 Milligramm EPA/DHA pro Tag zu sich. Auch wenn die Zufuhrempfehlung damit im Durchschnitt nicht erreicht wird, ist das nicht gleichzusetzen mit einem Anteil von Personen mit einem Mangel oder einer inadäquaten Zufuhr.

Die Behauptung “81 % weniger Herzprobleme“ ist unserer Meinung nach nicht gleichbedeutend mit dem Claim „… tragen zur normalen Herzfunktion bei“, sondern eher eine  krankheitsbezogene Angabe. Auch wenn für die beiden Omega-3-Fettsäuren EPA und DHA nach der HCVO die oben angeführten Aussagen erlaubt sind, ist die Verwendung an bestimmte Vorgaben gebunden. Die Substanzen müssen konkret genannt sein und die zugelassenen Claims im Wortlaut erfolgen, was nicht durchgängig der Fall ist, z. B. bei der Aussage „Ein roter Tropfen Öl als Jungbrunnen für die Erhaltung einer normalen Gehirn- und Herzfunktion!“. Nicht zuletzt erfordert die Nennung solch einer konkreten Zahl Belege durch anerkannte wissenschaftliche Studien. Diese gibt es unserer Recherche nach – trotz gegenteiliger Behauptung des Anbieters – ebenso wenig wie haltbare Studienergebnisse über die vielfach betonte bessere Wirksamkeit von Mega-Rot im Vergleich zu Fischöl und anderen Nahrungsergänzungsmitteln aus Omega-3-Fettsäuren.

Fazit:
Die krankheitsbezogenen sowie gesundsheitsbezogenen Aussagen und Behauptungen über die Wirkungsweise für das Produkt Dr. Hittich Mega-Rot sind nach Ansicht der Verbraucherzentrale nicht ausreichend belegt und so nicht zugelassen. Der Anbieter sollte daher auf die Werbung verzichten. Verbraucher mit Herz-Kreislauf-Beschwerden sollten mit ihrem behandelnden Arzt über geeignete Mittel zur Behandlung sprechen.

Stellungnahme der Dr. Hittich Gesundheits-Mittel, Aachen

Kurzfassung (Werbeaussagen durch die Verbraucherzentrale gestrichen):

Selbstverständlich sind die Werbe-Aussagen zur Mega-Rot Krill-Omega-3 durch Studien belegt. EuphaMAX in Mega-Rot besteht aus bestem Krill-Omega-3 aus der antarktischen Tiefsee. (Studien und Claims siehe Stellungnahme)

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.