Das ärgert beim Einkauf:

Werbung für Angus Rindfleisch auf facebook.com

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.

Facebook-Nutzer wirbt für „Rindfleisch aus artgerechter Haltung“ eines Anbieters und verspricht zusätzlich „Fleisch in Bioqualität“.
getaeuscht

Verbraucher, gehen bei einer Werbung für „Fleisch in Bioqualität“ davon aus, dass es sich um Fleisch handelt, das die Anforderungen der EU-Ökoverordnung für Biofleisch erfüllt.
Der Anbieter sollte dafür sorgen, dass keine Werbung für „Fleisch in Bioqualität“ verbreitet wird, wenn das Fleisch nicht alle erforderlichen Kriterien erfüllt.

Herr Veit hat keinen Biobetrieb, die Rinder werden nicht artgerecht gehalten, keine reine Weideaufzucht, Rinder stehen ca. 6 Monate im Stall auf Spaltenboden.

Verbraucherin aus Filderstadt vom 16.04.2020

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Darum geht’s:

Der Anbieter Reit- und Fahrstall Veit informiert auf seinem Facebook-Account am 3.03.2020 über das Angebot Angus Rindfleisch zu kaufen. Ein Facebook-Nutzer verbreitet über seinen persönlichen Account am 31.03.2020 eine Art Werbeanzeige für Fleisch aus der Region. Für weitere Informationen steht dort der Name A. Veit sowie eine Handynummer. Der Nutzer wirbt folgendermaßen für das Produkt:
„Aus unserer Region von den Fildern: Angus Rindfleisch aus artgerechter Haltung, Deutsche Angus aus eigener Weideaufzucht, Fleisch in Bio-Qualität“. Ein Bio-Siegel gibt es dort nicht.

Das ist geregelt:

Nach der EU-Öko-Verordnung sollen die Tiere so oft als möglich Zugang zu Auslauf im Freien oder zu Weideflächen haben, da die ökologische oder biologische Tierhaltung eine an das Land gebundene Wirtschaftstätigkeit darstellt. Außerdem müssen nach der Verordnung die ökologischen/biologischen Tiere in ökologischen/biologischen Betrieben geboren und aufgezogen worden sein. Für die Unterbringung der Tiere gilt, dass ökologische/biologische Tiere von anderen Tieren getrennt gehalten werden müssen.
Außerdem legt die EU-Öko-Verordnung fest, dass ein Erzeugnis nur mit Bezug auf die ökologische/biologische Produktion gekennzeichnet werden darf, wenn es die in der Verordnung festgelegten Kriterien erfüllt. Ein Bezug ist danach gegeben, wenn beispielsweise die Werbung Begriffe enthält wie Bio-, Öko-, die dem Käufer den Eindruck vermitteln, das Erzeugnis sei nach den Vorschriften dieser Verordnung gewonnen.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Verbraucher können aus unserer Sicht bei Werbung mit „Fleisch in Bioqualität“ davon ausgehen, dass das Produkt die Anforderungen der europäischen Vorgaben erfüllt.. Dass „Fleisch in Bioqualität“ nicht gleichbedeutend mit „Biofleisch“ sein soll, ist kaum nachvollziehbar.

Fazit:

Der Anbieter sollte dafür sorgen, dass keine Werbung für „Fleisch in Bioqualität“ verbreitet wird, wenn das Fleisch nicht alle erforderlichen Kriterien erfüllt.

Stellungnahme der Reit- und Fahrstall Veit, Filderstadt

Hier wird Fleisch aus artgerechter Haltung beworben, wobei die Rinderhaltung und Fütterung, den Prinzipien des Biostandards entspricht, aber keine Biohaltung ist. Genau das sagt die Werbung auch aus, wir bewerben kein Biofleisch, sondern nur die gleiche Qualität.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.