Das ärgert beim Einkauf:

Werbung für Essig-Essenz auf kuehne.de

Die Werbung erweckt den Eindruck, der Essig stamme aus biologischer Produktion, doch eine Bio-Zertifizierung ist nicht zu erkennen.
getaeuscht

Die Werbung erweckt den Eindruck, der Essig stamme aus biologischer Erzeugung, doch eine Bio-Zertifizierung ist nicht zu erkennen. Der Anbieter sollte das Produkt nicht als „biologisch gewonnen“ bewerben, wenn es nicht aus biologischer Produktion stammt.

Das Produkt wird als „biologisch gewonnen“ und „100% natürlich“ beworben, was den Eindruck erweckt, es handle sich um ein Bio-Produkt im Sinne der Bio-Verordnung. Es scheint aber nicht bio-zertifiziert zu sein.
Verbraucherin aus Bad Brückenau vom 18.11.2021

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Die Angabe „biologisch“ ist rechtlich geschützt und darf nur für Lebensmittel verwendet werden, die die Vorgaben der EU-Öko-Verordnung erfüllen. Der Hersteller sollte daher auch nicht mit der Wortkombination „biologisch gewonnen“ werben, wenn das Produkt nicht aus ökologischer Erzeugung stammt.

Darum geht’s:

Der Anbieter bewirbt seine Essig-Essenz auf dem Etikett als „100 % natürlich“. Auf der Rückseite der Flasche sowie auf der Internetseite kuehne.de ist der ergänzende Hinweis „20 % Säure, biologisch gewonnen“ zu finden. Auf der Internetseite wirbt der Anbieter zudem mit der Erklärung „Die Säure unserer feinen Essig-Essenz wird ausschließlich biologisch gewonnen.“ Einen weiteren Hinweis auf ökologische Erzeugung, beispielsweise das EU-Bio-Siegel oder eine Öko-Kontrollstelle, gibt es nicht.  

Das ist geregelt:

Laut der EU-Öko-Verordnung dürfen die Begriffe „ökologisch“ und „biologisch“ in der Kennzeichnung oder Werbung für Lebensmittel nur verwendet werden, wenn diese nach den Vorgaben der Verordnung ökologisch erzeugt wurden. Das gilt auch für daraus abgeleitete Bezeichnungen und die Begriffe „Bio-“ und „Öko-“, allein oder kombiniert.
In der Verordnung ist außerdem festgelegt, dass Bio-Lebensmittel mit dem EU-Öko-Logo sowie einer Öko-Kontrollstelle gekennzeichnet werden müssen. 

Informationen über Lebensmittel dürfen zudem nicht täuschen, beispielsweise über die Methode der Erzeugung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV). 
Die Verordnung verbietet generell krankheitsbezogene Werbung.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Die Begriffe „biologisch“ und „ökologisch“ sind für Bio-Produkte reserviert, also für Lebensmittel, die die Vorgaben der EU-Öko-Verordnung einhalten. Auf anderen Lebensmitteln haben sie nichts zu suchen. 

Zusätzlich ist der Verbraucherzentrale aufgefallen, dass der Anbieter auf seiner Internetseite mit dem Hinweis „Durch die in Essigessenz enthaltene 20-prozentige Essigsäure können 99,99% der Viren (auch H1N1 Influenza- und Corona-Viren), Bakterien und Pilze entfernt werden.“ Für ein Lebensmittel mit der Wirkung gegen Influenza- und Coronaviren zu werben, ist aus unserer Sicht grundsätzlich kritisch zu sehen. Solche Hinweise können Verbraucher:innen in Zeiten der Pandemie leicht missverstehen und daraus positive Wirkungen auf die Gesundheit ableiten.  

Fazit:

Der Hersteller sollte nicht mit „biologisch gewonnen“ werben, wenn das Produkt nicht aus ökologischer Erzeugung stammt.
 

 

Stellungnahme der Carl Kühne KG (GmbH & Co.), Hamburg

Kurzfassung:

Die Aussage „biologisch gewonnen“ bezieht sich auf den Vorgang der Säuregewinnung; sie ist seit vielen Jahrzehnten die übliche Formulierung, um natürlich gewonnene Essige von synthetisch hergestellter Essigsäure abzugrenzen. Die Aussage hat keinen Bezug zur biologischen Produktion nach der Bio-Verordnung. Die Wirksamkeit von Essig gegen Bakterien und Viren ist seit langem wissenschaftlich belegt.