Werbung für Graf von Wackerbarth-Sekt
Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.
Zusammenfassung
Der Anbieter Konsum Dresden wirbt am Verkaufsregal und in einem Flyer einen Sekt mit „aus Sachsen“ bzw. dem sächsischen Landeswappen, so dass Verbraucher diese Angaben mit der Herkunft des Produktes in Verbindung bringen können. Die Sektkellerei kennzeichnet lediglich mit „Hergestellt in Deutschland“.
Stammen die Rohstoffe tatsächlich aus einer anderen Region oder erfolgt die Verarbeitung in einer anderen Region sollte der Anbieter auf die Werbung „aus Sachsen“ verzichten oder im selben Sichtfeld klar stellen, dass die Rohwaren und/oder die Verarbeitung keinen regionalen Bezug haben.
Beschwerde
Die Konsum Dresden eG bewirbt das Sortiment der Sektkellerei Wackerbarth GmbH, Radebeul, sowohl am Preisschild in den Regalen als auch in Flyern mit der Herkunft "aus Sachsen". Die Sekte im Tankgärungsverfahren werden nach Angabe der Sektkellerei aus nicht sächsischen Weinen durch Dritte außerhalb Sachsen hergestellt. Die Etikettierung ist eindeutig "Vertrieb: Sektkellerei Wackerbarth GmbH, Hergestellt in Deutschland". Der Vorstand der Konsum Dresden eG ist der Auffassung, dass die Herkunftsangabe "aus Sachsen" rechtmäßig ist, da der Lieferant aus Sachsen ist. Ich bin der Auffassung, dass diese Werbung eine vorsätzliche grobe Täuschung der Verbraucher über die Herkunft ist.
Verbraucher aus Dresden vom 07.03.2016
Darum geht’s:
Der Angebotsflyer des Konsum Dresden bewirbt verschiedene Produkte, darunter den Graf von Wackerbarth-Sekt mit dem Hinweis „Aus Sachsen“. Das Preisschild am Verkaufsregal ist mit einem sächsischen Landeswappen versehen.
Auf der Sektflasche selbst steht auf der Rückseite der Name der Sektkellerei mit Sitz in Radebeul und der Hinweis: Hergestellt in Deutschland.
Das ist geregelt:
Nach der Lebensmittelinformationsverordnung (Artikel 7 LMIV), dürfen Informationen über Lebensmittel nicht in die Irre führen, unter anderem in Bezug auf Ursprungsland oder Herkunftsort.
Gemäß der EU-Verordnung über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse ist die Angabe des Abfüllers oder, im Fall von Schaumwein, Schaumwein mit zugesetzter Kohlensäure, Qualitätsschaumwein oder aromatischem Qualitätsschaumwein der Name des Herstellers oder Verkäufers anzugeben.
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Nach Auffassung der Verbraucherzentrale sollten Anbieter auf Hinweise verzichten, die eine andere Herkunft suggerieren als tatsächlich vorliegt. Sowohl die Werbung im Flyer als auch am Verkaufsregal preist eine Herkunft aus Sachsen an. Dass dieser Hinweis jedoch nichts mit der Herkunft der Rohware oder dem Herstellungsort des Sektes zu tun hat, erfahren Verbraucher durch die Angabe der Sektkellerei „Hergestellt in Deutschland“.
Durch die Werbung „aus Sachsen“ wird nicht deutlich, dass sich dabei lediglich um eine in Sachsen ansässige Firma handeln könnte.
Fazit:
Um Missverständnisse über die Werbung mit der Herkunft zu vermeiden, sollte der Herkunftsbezug aus der Werbung entfernt oder erklärt werden, wie dieser zu verstehen ist.
Stellungnahme der Konsum Dresden eG, Dresden
Kurzfassung, erstellt von der Verbraucherzentrale:
Der Sekt der Marke „Graf von Wackerbarth“ wird von der in Radebeul ansässigen Sektkontor Radebeul GmbH vertrieben. Laut Hersteller werde nach den Vorgaben des dortigen Kellermeisters hergestellt, allerdings wohl nicht in Sachsen. Der Bezug zum Freistaat Sachsen besteht, da es sich um sächsische Unternehmen handelt und nicht um solche außerhalb Sachsens. Der Verbraucher in Sachsen soll darauf aufmerksam gemacht werden, dass er mit dem Kauf auch die Wirtschaft in Sachsen unterstützt. In Zukunft wird bei diesem Produkt nicht mehr mit dem Hinweis „aus Sachsen“ geworben.
Ergebnis
Der Anbieter kündigt an bei diesem Produkt zukünftig nicht mehr mit dem Hinweis „aus Sachsen“ zu werben.
Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.