Das ärgert beim Einkauf:

Werbung mit „99 Nährstoffen“ kann nicht stimmen

„Biogena“ stellt prominent die Zahl „99“ als Nährstoffe für das Pulver heraus. Dazu sollen laut Anbieter auch Zutaten wie Spinat und Apfel zählen, die jedoch keine Nährstoffe sind.
getaeuscht

Der Hersteller bewirbt sein Produkt mit „99 hoch-qualitativen Nährstoffen“ und „99 Premium-Nährstoffe“. Eine Übersicht der Zusammensetzung zeigt jedoch, dass das Pulver neben Vitaminen und Mineralstoffen „49 Botanicals“ enthält. Bei Apfel, Kiwi und Spinat handelt es sich allerdings nicht um Nährstoffe, sondern um Zutaten. Die Werbung mit „99 Nährstoffen“ kann keinesfalls stimmen.
Der Hersteller sollte die Werbung mit „99 Nährstoffen“ für das Produkt entfernen.

Auf der Website Biogena-one.com wirbt der Hersteller mit „99 Premium-Nährstoffen“ und zählt dabei auch alle „Botanicals“ und Pflanzenstoffe mit. Meines Wissens dürfen nur Vitamine und Mineralstoffe als Nährstoffe bezeichnet werden. Das scheint ein neuer Trend zu sein, so viele Zutaten wie möglich (in homöopathischer Dosis) in ein grünes Pulver zu mischen und das als Wirkstoffe zu verkaufen.
Verbraucher aus Leipzig vom 19.09.2024

Einschätzung der Verbraucherzentrale


Das Pulver mit „99 Nährstoffen“ zu bewerben, passt nicht zur Zusammensetzung des Pulvers. Mit „49 Botanicals“ enthält das Produkt zwar zahlreiche pflanzliche Zutaten, diese zählen jedoch nicht zu den Nährstoffen.

Darum geht’s:

Auf Biogena-one.com bewirbt die Firma ihr Produkt mit Hinweisen wie:
•    „99 hoch-qualitative Nährstoffe“
•    „99 Premium-Nährstoffe – 1 bequemer Drink“
•    „13 Vitamine wie A, B12, C, D3, E, Riboflavin und Niacin“
•    „11 Mineralien und Spurenelemente wie Kalzium, Magnesium und Zink
•    „49 Botanicals wie Wasabi, Spinat, Acai, Apfel, Kiwi, und Gurke“
•    „26 weitere Nährstoffe wie Aminosäure, Carotinoide und Q10“
Zu den Nährstoffen zählen Vitamine und Mineralien, jedoch keine Zutaten wie Apfel und Spinat. 

Das ist geregelt: 

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung und die Qualität. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV). Sie müssen zudem zutreffend, klar und leicht verständlich sein.
Laut LMIV zählen zu den „Nährstoffen“ unter anderem Eiweiße, Kohlenhydrate und Fett sowie Vitamine und Mineralstoffe.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Die Werbung mit „99 Nährstoffe“ für das Pulver kann nicht stimmen: Tatsächlich gibt es nur eine begrenzte Anzahl „Nährstoffe“ und in diesem Fall zählt der Anbieter schlichte pflanzliche Zutaten wie Apfel als Botanical einfach dazu. Warum es sich auch noch um „hoch-qualitative“ oder „Premium-Nährstoffe“ handeln soll, bleibt ein Geheimnis des Herstellers. Viele Vitamine und Mineralstoffe sind zugesetzt. Welche Substanzen dafür verwendet werden dürfen, ist rechtlich geregelt. Mit zugesetzten Mineralstoffverbindungen wie Calciumcitrat oder Zinkbisglycinat unterscheidet sich das Pulver nicht von vergleichbaren Produkten. 
Zusätzlich sind der Fachredaktion von Lebensmittelklarheit weitere Kennzeichnungsmängel aufgefallen, darunter der fehlende Grundpreis. Außerdem könnte der Name „Biogena“ den Eindruck erwecken, dass es sich um ein Bio-Lebensmittel handelt, was jedoch nicht zutrifft. 

Fazit:

Der Hersteller sollte die Werbung mit „99 Nährstoffen“ für das Produkt entfernen. 

Stellungnahme der Biogena GmbH & Co KG, Salzburg

Kurzfassung:
Wir verwenden den Begriff „Nährstoffe“ im umfassenderen Sinne, wie es im allgemeinen Sprachgebrauch üblich ist. 
Die Grundpreisangabe wird ergänzt und Warnhinweise sichtbarer gemacht. Überschriften wie „Mentale Fitness" sind unspezifisch nach Art 10 Abs 3 HCVO und werden durch zugelassene Health Claims gestützt. Der Name „Biogena" verstößt nicht gegen die EU-Öko-VO.

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Ergebnis

Biogena-one.com, 02.12.2024

Der Anbieter hat auf der Startseite an einer Stelle das Wort „Nährstoffe“ durch „Inhaltstoffe“ ersetzt. Prominent wirbt er unverändert mit „99 Premium-Nährstoffe“ und vermittelt dadurch ein falsches Bild über die Zusammensetzung des Produktes.
Lebensmittelklarheit hat die zuständige Lebensmittelüberwachung über den Anbieter informiert.