Werder Feinkost entfernt Hinweis „ohne Zusatz von Kristallzucker“
Zusammenfassung
Durch den Hinweis „ohne Zusatz von Kristallzucker“ konnten Verbraucher:innen erwarten, dass im „Werder Feinkost Bio Kinder Tomaten Ketchup“ weder Zucker noch süßende Lebensmittel stecken. Mit Agavendicksaft und Dattelsaftkonzentrat enthält der Ketchup tatsächlich jedoch zwei süßende Zutaten und 17 Gramm Zucker je 100 Milliliter. Inzwischen beschreibt die Anbieterfirma beim Online-Angebot korrekt, dass der Ketchup mit Agavendicksaft und Dattelsaftkonzentrat gesüßt ist.
Beschwerde
Der als Ketchup "für Kinder" vermarktete Bio-Tomatenketchup von Werder wird auf der Homepage der Firma damit beworben, dass er keinen raffinierten Zucker als Zutat enthält. Das Produkt enthält letztlich aber mehr Zucker pro 100 Gramm als der Standard-Bio-Tomatenketchup, in dem Rohrzucker verwendet wird. Das nenne ich mal irreführend.
Verbraucher aus Hövelhof vom 21.10.2024
Einschätzung der Verbraucherzentrale
Der Hinweis „ohne Zusatz von Kristallzucker“ vermittelt einen falschen Eindruck über Zuckergehalt des Kinder Ketchups. Mit Agavendicksaft und Dattelsaftsaftkonzentrat gibt die Firma reichlich Zucker zu.
Darum geht’s:
In ihrem Online-Shop bietet die Firma Werder Feinkost unter anderem „Bio Kinder Tomaten Ketchup“ an. Sie beschreibt das Angebot mit „Der Bio Ketchup kommt ohne Zusatz von Kristallzucker, künstliche Süßungsmittel, Konservierungsmittel und Geschmacksverstärker aus.“ Nur der Blick in die Zutatenliste zeigt: Der Ketchup enthält neben 80 Prozent Tomatenmark, 12,5 Prozent Agavendicksaft, Dattelsaftkonzentrat und Würzzutaten. Auf der Schauseite der Flasche stehen die Hinweise „Gesüßt mit Agavendicksaft*“ und „*Statt Zusatz von Kristallzucker“. Die Nährwerttabelle führt 17 Gramm Zucker je 100 Gramm auf.
Das ist geregelt:
Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV). Er gilt auch für die Aufmachung und Bewerbung eines Produktes.
Die Verordnung über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben (HCVO) regelt: Die Angabe „ohne Zuckerzusatz“ sowie Angaben, die für Verbraucher:innen voraussichtlich die gleiche Bedeutung haben, sind nur zulässig, wenn das Produkt keine zugesetzten Einfach- oder Zweifachzucker, aber auch kein anderes wegen seiner süßenden Wirkung verwendetes Lebensmittel enthält.
Nach Ansicht mehrerer Gerichte sind für Verbraucher:innen die Hinweise „ohne Zuckerzusatz“ und „ohne Zusatz von Kristallzucker“ gleichbedeutend.
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Die Angabe „ohne Zusatz von Kristallzucker“ vermittelt den falschen Eindruck, dass der Ketchup nicht gesüßt wurde. Umso wichtiger ist, dass der Gesetzgeber für alle „Zucker“-Zusätze – egal ob in insolierter Form als Haushalts- oder Traubenzucker oder über zum Süßen eingesetzte Lebensmittel wie Fruchtdicksäfte die Werbung mit „ohne Zuckerzusatz“ verbietet. Da der Tomatenketchup mit Agavendicksaft gesüßt wurde, ist die Angabe „ohne Zuckerzusatz“, auch in der Variante „ohne Zusatz von Kristallzucker“ nicht erlaubt.
Fazit:
Der Hersteller sollte die Werbung “ohne Zusatz von Kristallzucker“ im Online-Shop entfernen.
Stellungnahme der Werder Feinkost GmbH, Werder
Kurzfassung:
Wir haben die Angabe bezüglich des Kristallzuckers („keinen raffinierten Zucker“) auf unserer Website korrigiert. Bezüglich des Dattelsaftkonzentrates können wir Ihnen mitteilen, dass dieses zur Geschmacksabrundung eingesetzt wird und nicht primär zur Süßung. Der Einsatz des Dattelsaftkonzentrates liegt bei ca. 2 % und ist somit nicht maßgeblich für die Süßung unseres Bio Kinder Tomatenketchups.
Ergebnis
Die Firma Werder Feinkost hat ihr Angebot geändert. Statt mit „Der Bio Ketchup kommt ohne Zusatz von Kristallzucker, künstliche Süßungsmittel, Konservierungsmittel und Geschmacksverstärker aus.““ wirbt sie nun mit „Unser Bio Kinder Tomaten Ketchup nutzt die Süßkraft des Agavendicksafts und der reichlich vorhandenen Bio-Tomaten. Abgerundet wird die Rezeptur durch etwas Dattelsaftkonzentrat.““.