Widersprüchlich: Pfandflasche soll in die Wertstoffsammlung
Zusammenfassung
Pfandschlupf vorprogrammiert: Kunden zahlen für die Flasche „Fair & Gut Frische Landmilch“ Pfand – was an dem Einweg-Pfandzeichen zu erkennen ist. Gleichzeitig verweist das Etikett auf die korrekte Mülltrennung in der Wertstoffsammlung. Wer sich daran hält, bekommt sein Pfandgeld nicht zurück.
Die Molkerei Gropper sollte den Hinweis zur getrennten Entsorgung von Etikett und Flasche in der Wertstoffsammlung vom Etikett entfernen.
Der Hersteller hat mitgeteilt, dass die Packung geändert wurde und in Kürze in den Handel kommt. Fotos der Änderung liegen der Redaktion von Lebensmittelklarheit nicht vor.
Beschwerde
Das Etikett „wirbt“ für richtige Mülltrennung Papier / Kunststoff und verleitet damit, wie früher die PET-Flasche in die Wertstoffsammlung zu geben. Tatsächlich steht aber auch das Pfandzeichen auf dem Etikett (und es wurde auch bezahlt). Hier kalkuliert man wohl auf Pfandschlupf?! Denn ohne Etikett akzeptiert natürlich keine Annahmestelle die Pfandflasche!
Verbraucher aus Rinteln vom 30.09.2024
Einschätzung der Verbraucherzentrale
Auf einer Pfandflasche darauf hinzuweisen, dass das Leergut in die Wertstoffsammlung gegeben werden soll, ist ein Unding. Davon profitieren Abfüller und Handel. Verbraucher:innen verlieren ihr Pfandgeld.
Darum geht’s:
Auf der Banderole der Einwegflasche „Fair & Gut Frische Landmilch“ ist ein kreisförmiges Symbol abgebildet, von dem ein Drittel blau und zwei Drittel gelb eingefärbt ist. Auf der blauen Fläche steht „Papier“ und auf der gelben „Gelbe Tonne“. Darüber steht „So trennt man richtig:“. An anderer Stelle der Banderole ist über dem EAN-Code (Strichcode) das Symbol für „pfandpflichtige Einwegverpackung“ der Deutschen Pfandsystem GmbH abgebildet. Hochkant neben dem Strichcode steht „Einweg-Pfandflasche 0,25 €“. Die beiden Informationen stehen im Widerspruch. Verbraucher:innen, die die Flasche entsprechend der Anleitung entsorgen, verlieren ihr Pfandgeld.
Das ist geregelt:
Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).
Laut Verpackungsgesetz müssen die Anbietenden bei allen Verpackungen, die bei Endverbraucher:innen als Abfall anfallen, seit 01.01.2024 für das Recycling dieser Verpackungen sorgen. Sie müssen eine flächendeckende Rücknahme gewährleisten und beispielsweise Kunststoffflaschen für Milch als Pfandflaschen kennzeichnen.
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Es geht gar nicht, widersprüchliche Informationen zum Umgang mit dem Leergut auf die Einwegflasche zu drucken. Hinweise müssen eindeutig sein.
Laut dem Naturschutzbund Deutschland (NABU) subventionieren die Kund:innen mit dem „Pfandschlupf“ unbewusst die Einwegindustrie. Denn die Summen, die die Kundschaft für Pfand bezahlt, sich aber nicht zurückholt (Pfandschlupf), landen bei den Einwegabfüllern und dem Einzelhandel. Ob es sich in diesem Fall der widersprüchlichen Entsorgungsinformationen auf der Einwegflasche von Gropper um „Schlamperei“ oder absichtlichen „Pfandschlupf“ handelt, können wir nicht beurteilen. Die Molkerei hat auf unser Schreiben nicht reagiert.
Fazit:
Die Molkerei Gropper sollte den Hinweis zur getrennten Entsorgung von Etikett und Flasche in der Wertstoffsammlung vom Etikett entfernen.
Stellungnahme der Molkerei Gropper GmbH & Co. KG, Bissingen
Das Etikett ist bereits geändert und kommt nach Abverkauf, der noch auf Lager befindlichen Verpackung ab KW 05/2025 in den Handel.