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Was die Kennzeichnung „laktosefrei“ bedeutet

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Was die Kennzeichnung „laktosefrei“ bedeutet

Neben Milchprodukten tragen auch andere Lebensmittel die Angabe „laktosefrei“.  Der Hinweis ist eine wichtige Information für Menschen mit einer Milchzuckerunverträglichkeit. Doch nicht für alle Lebensmittel gibt es eine rechtliche Regelung.

Wichtige Information für Menschen mit Laktoseunverträglichkeit

Die Angabe "laktosefrei" richtet sich vor allem an Menschen, die unter einer Milchzuckerunverträglichkeit leiden. Bei ihnen ist der Abbau von Milchzucker (Laktose) im Darm gestört. Viele müssen jedoch nicht vollständig auf Milchzucker verzichten und können kleine Mengen problemlos verzehren. Daher sind geringe Mengen Laktose auch in als „laktosefrei“ gekennzeichneten Produkten akzeptabel.

Hinweis auf Milch- und Käseerzeugnissen verpflichtend

Ein übliches Verfahren, den Laktosegehalt in Milch, Joghurt oder Sahne zu verringern, ist die Spaltung des Milchzuckers durch das Enzym Laktase. Es bleiben Traubenzucker (Glukose) und Galaktose übrig. Diese Abbauprodukte bereiten Menschen mit einer Laktoseunverträglichkeit keine Probleme. Allerdings schmecken die Milch oder der Joghurt süßer als herkömmliche Milchprodukte. Es gibt aber auch andere Verfahren, die die Laktose entziehen. Dadurch verändert sich der Geschmack kaum und der Gesamtzuckergehalt der Milch sinkt. Schnitt- und Hartkäse sind aufgrund der natürlichen Reifung meist laktosefrei, da Bakterien die Laktose abbauen. 

Reduzieren Hersteller den Laktosegehalt von Milch, müssen sie dies deutlich sichtbar auf dem Etikett kennzeichnen. Für Käse und Milcherzeugnisse wie Joghurt oder Buttermilch gilt: Hersteller dürfen diese Produkte nur als „laktosefrei“ bewerben, wenn sie weniger als 0,1 Gramm pro 100 Gramm oder 100 Milliliter Lebensmittel enthalten. Auf dem Etikett muss dies beispielsweise mit „Laktosegehalt: unter 0,1 g/100 g“ gekennzeichnet werden. 

Abweichend davon dürfen Firmen ihre Säuglingsanfangsnahrung als „laktosefrei“ kennzeichnen, wenn der Laktosegehalt höchstens 10 Milligramm pro 100 Kilokalorien beträgt. 

Auch andere Lebensmittel wie Wurst, Kekse oder Zwieback können als „laktosefrei“ beworben werden. Zwar gibt es für weitere Produktgruppen keine rechtlichen Regelungen, jedoch darf der Hinweis nicht irreführend sein. Angelehnt an die Vorgaben für Milch- und Käseerzeugnisse empfiehlt die Lebensmittelchemische Gesellschaft die Kennzeichnung „laktosefrei“ nur für Lebensmittel mit einem Laktosegehalt von maximal 0,1 Gramm Laktose pro 100 Gramm oder Milliliter Lebensmittel. Dieser Wert hat sich auch in der Praxis durchgesetzt. Daher haben in Deutschland erhältliche Produkte, die als „laktosefrei“ gekennzeichnet werden, in der Regel einen Laktose-Restgehalt von unter 0,1 Prozent.

Kennzeichnung „von Natur aus laktosefrei“

Die Angabe „laktosefrei“ kann irreführend und damit verboten sein, wenn es sich um eine Werbung mit Selbstverständlichkeiten handelt. Diese liegt vor, wenn eine Eigenschaft eines Lebensmittels besonders hervorgehoben wird, obwohl alle vergleichbaren Lebensmittel dieselbe Eigenschaft haben. Beispielsweise kann der Hinweis „laktosefrei“ auf Haferflocken und Pflanzenöl als Werbung mit Selbstverständlichkeit gewertet werden. Hersteller verwenden in solchen Fällen häufig die Angabe „von Natur aus laktosefrei und machen so deutlich, dass es sich nicht um eine Besonderheit handelt. 

Auf Hart- und Schnittkäsen allerdings wäre der Hinweis „laktosefrei“ jedoch keine Werbung mit Selbstverständlichkeiten. So urteilte das Oberlandesgericht Düsseldorf bei einem Gouda. Laut Gericht sei anzunehmen, dass durchschnittliche Verbraucher:innen nicht ohne weiteres wüssten, dass Goudakäse aufgrund seiner Reifezeit grundsätzlich laktosefrei ist. Durch den Hinweis werde ein Informationsbedürfnis der Verbraucher:innen erfüllt.

Dennoch kennzeichnen viele Käseanbieter ihre Hart- und Schnittkäse als „von Natur aus laktosefrei“ oder „durch natürliche Reifung laktosefrei“ und stellen damit klar, dass der Milchzucker ohne spezielle Maßnahmen im Herstellungsprozess weitestgehend abgebaut wird. 
 

  • Der Hinweis „laktosefrei“ sollte für alle Lebensmittel rechtlich geregelt werden.
  • Die Aussage „durch natürliche Reifung laktosefrei“ bei Käse ist aus unserer Sicht klarer als die Werbung „laktosefrei“

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

 

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Karmen Vieth
29.04.2024 - 20:27

auf dieser Seite hätte ich die verschiedenen "Zeichen" mit denen diese Lebensmittel versehen sind, erwartet.

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