So haben Hersteller reagiert:

Wirkung auf den Energiestoffwechsel nun korrekt auf Vitamin C bezogen

Änderung: Die Firma Voelkel hat auf ihrem „Apfelessig Shot“ die Werbung „gut für deinen Energiestoffwechsel*“ durch „mit Vitamin C für den Energiestoffwechsel*“ ersetzt.
Geändert

Die Firma Voelkel bewarb den „Voelkel Apfelessig Shot“ auf der Schauseite als „gut für deinen Energiestoffwechsel*“. Nur wer die Sternchenauflösung bemerkte und auf der Rückseite las, erfuhr, dass lediglich das enthaltene Vitamin C zu einem normalen Energiestoffwechsel beiträgt. Das Unternehmen hat die Werbung geändert. Mit dem neuen Hinweis „mit Vitamin C für den Energiestoffwechsel*“ kennzeichnet Voelkel nun bereits auf den ersten Blick, dass allein das Vitamin C und nicht das ganze Getränk auf den Energiestoffwechsel wirkt.

Der Claim "gut für deinen Energiestoffwechsel" könnte missverstanden werden – auf das ganze Produkt „Apfel Essig Shot“ bezogen.
Verbraucherin aus Halle vom 28.11.2024

Einschätzung der Verbraucherzentrale zur ursprünglichen Verpackung

Es wird die falsche Erwartung geweckt, dass die spezielle Zusammensetzung des Apfelessig Shots auf den Energiestoffwechsel wirkt. Tatsächlich ist es nur das enthaltene Vitamin C.

Darum geht’s:

Auf der Schauseite ist der Produktname „Voelkel Apfelessig Shot“ durch den Hinweis „gut für deinen Energiestoffwechsel*“ ergänzt. Die Sternchenauflösung auf der Rückseite lautet „* Vitamin C trägt zu einem normalen Energiestoffwechsel bei.“. Laut Nährwerttabelle enthalten 100 Milliliter des Shots 40 Milligramm Vitamin C. Eine Flasche beinhaltet 95 Milliliter des Getränks.

Das ist geregelt: 

Die Health-Claims-Verordnung (HCVO) regelt die Verwendung von gesundheitsbezogenen Angaben für Lebensmittel. Gesundheitsbezogen sind Angaben, die eine positive Wirkung auf Körperfunktionen vermitteln.
Bei unspezifischen gesundheitsbezogenen Angaben schreibt die HCVO vor, dass die Unternehmen eine spezifische gesundheitsbezogene Angabe beifügen müssen. Bereits im Jahr 2020 haben der Europäische Gerichtshof und der Bundesgerichtshof zu Sternchenhinweisen geurteilt. Danach sind die Vorgaben der HCVO nicht erfüllt, wenn der für einen spezifischen Nährstoff zugelassene Claim einer allgemeinen Aussage nur über einen Sternchenhinweis auf der Rückseite beigefügt ist.
Bezüglich des Energiestoffwechsels ist für Vitamin C die Aussage „Vitamin C trägt zu einem normalen Energiestoffwechsel bei“ zugelassen. Dafür muss ein so beworbenes Getränk mindestens 6 Milligramm Vitamin C pro 100 Milliliter enthalten.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Ein wesentlicher Unterschied: Ob ein Gesundheitsversprechen für ein spezielles Lebensmittel oder nur einen enthaltenen Nährstoff gilt, ist ein großer Unterschied. Die Werbung auf der Schauseite des „Voelkel Apfelessig Shots“ will Verbraucher:innen weismachen, der Genuss des Shots sei für eine Wirkung auf den Energiestoffwechsel erforderlich. Das ist nicht der Fall. Auch jedes andere Vitamin C-reiche Lebensmittel wie eine Orange oder eine Portion Paprika hat diese Wirkung. Die Richtigstellung über einen Sternchenhinweis, der leicht übersehen werden kann, reicht nicht aus.

Fazit:

Die Firma Voelkel sollte in direktem Zusammenhang zur Werbung mit dem Energiestoffwechsel klarstellen, dass Vitamin C für die Wirkung verantwortlich ist. 

Stellungnahme der Voelkel GmbH, Höhbeck

Kurzfassung:
Der Claim auf der Schauseite ist mit einem Stern versehen, der auf der Seitenansicht aufgelöst wird. Die Angabe bezieht sich dadurch eindeutig auf das im Produkt enthaltene Vitamin C und nicht auf das Gesamtprodukt und entspricht somit den Vorgaben der HCVO. Wir haben den Hinweis dennoch angepasst, um Verbraucher bestmöglich über unser Produkt zu informieren und Missverständnissen vorzubeugen.

Ergebnis

Das Unternehmen hat die Werbung auf der Schauseite des „Apfelessig Shots“ geändert. Der Hinweis lautet nun „Voelkel Apfelessig Shot mit Vitamin C für den Energiestoffwechsel*“.