So haben Hersteller reagiert:

Xucker Chocolate Drops auf nu3.de

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.

Änderung: Unklare Angaben im Online-Shop korrigiert: Hinweis „ohne Aroma“ entfernt, da die Drops aromatisiert sind.
Geändert

Auf der Internetseite nu3.de wird das Produkt „Chocolate Drops“ von Xucker vertrieben. Beworben wird das Produkt mit neun „Produkteigenschaften“ (in Wort und Piktogramm) von denen sich mit den enthaltenen Zutaten widerspricht: Die Produkteigenschaft […] „ohne Aromen“ bei gleichzeitiger Auflistung von […] „Aroma (natürliche Bourbon-Vanille)“ im Zutatenverzeichnis sollte meiner Ansicht nach an der wahren Beschaffenheit des Produkts angepasst werden, um Missverständnisse auszuräumen.
Verbraucher aus Geesthacht vom 08.01.2018

Einschätzung der Verbraucherzentrale zur ursprünglichen Verbrauchermeldung:

Zusammenfassung:

Die Chocolate Drops werden im Online-Shop unter anderem mit dem Hinweis „ohne Aromen“ beworben. Dagegen steht in der Zutatenliste „Aroma (natürliche Bourbon-Vanille)“, wobei Verbrauchern nicht klar wird, ob es sich tatsächlich um ein Aroma oder um natürliche Bourbon Vanille handelt, die wiederum nicht zu den Aromen zählt.  Der Hersteller sollte die unklaren Angaben korrigieren und die Art des eingesetzten Aromas oder die Zutat „natürliche Bourbon-Vanille“ eindeutig benennen.

Darum geht’s:

Auf nu3.de bewirbt der Anbieter „Schoko-Drops“ der Marke „Xucker“. Unter „Produkteigenschaften“ stehen insgesamt neun Produktmerkmale, darunter beispielsweise „ohne Aromen“ und „ohne Süßstoffe“. Laut Zutatenliste enthält das Produkt die Zutat „Aroma (natürliche Bourbon-Vanille)“.

Das ist geregelt:

Nach der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) dürfen Informationen über Lebensmittel nicht irreführend sein, insbesondere in Bezug auf die Eigenschaften des Lebensmittels wie die Zusammensetzung. Solche Irreführungen sind auch in der Werbung und in der Aufmachung und Darbietung des Lebensmittels unzulässig.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Der Hinweis „ohne Aroma“ kann Verbraucher irritieren, wenn Aroma in der Zutatenliste genannt wird. In Klammern gesetzt, erklärt der Anbieter, dass es sich dabei um „natürliche Bourbon-Vanille“ handele. Es bleibt unklar, ob es sich um ein Bourbon-Vanille Aroma oder um echte Vanille handelt.

Fazit:

Der Hersteller sollte die unklaren Angaben korrigieren und die Art des eingesetzten Aromas oder die Zutat „natürliche Bourbon-Vanille“ eindeutig benennen.

Stellungnahme der nu3 GmbH, Berlin

Kurzfassung, erstellt durch die Verbraucherzentrale:

Bei dem von Ihnen genannten Sachverhalt hat sich bei unserer Datenverarbeitung ein technischer Fehler eingeschlichen. Dank Ihres Hinweises konnten wir umgehend die Daten entsprechend anpassen. Wir möchten uns hiermit für etwaige Unannehmlichkeiten entschuldigen.

Ergebnis

Der Hersteller hat die Angabe „ohne Aromen“ sowie das zugehörige Piktogramm von der Website entfernt. Statt „Aroma (natürliche Bourbon-Vanille)“ heißt es jetzt in der Zutatenliste „Aroma (natürliches Vanilleextrakt)“.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.