So haben Hersteller reagiert:

Zuegg Waldmeister Sirup

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.

Änderung: Hinweis „mit Waldmeister Aroma“ macht deutlicher: Der Geschmack stammt aus Aroma.
Geändert

Bei einem als „Waldmeister Sirup“ angepriesenen Sirup mit tiefgrüner Farbe sind Bestandteile der Waldmeisterpflanze als Zutat naheliegend. Insbesondere dann, wenn das Etikett zusätzlich auf „Obstgärten“ und „Tradition“ verweist. Stattdessen zeigt ein Blick in die Zutatenliste, dass Waldmeister in der Zutatenliste fehlt und der Sirup Geschmack und Farbe nur durch Aroma und einen Farbstoff erhält. Der Anbieter sollte die Aromatisierung bereits auf der Schauseite kennzeichnen.

Es steht „Die Obstgärten von Oswald“, Stempel „Berliner Tradition“, Waldmeister Sirup, Ohne Zusatz von Konservierungsstoffen auf der Vorderseite! Und hinten: Dieser Sirup ist Teil unserer Geschichte. Einer Geschichte von Menschen und ihren Obstgärten, von erlesenen Rezepten und Südtiroler Tradition. Der Geschichte der Familie Zuegg. Dann die Zutaten:
Glukose-Fruktose-Sirup, Zucker, Säuerungsmittel: Citronensäure, Aromen, Farbstoff: Patentblau V.
Es wird suggeriert, dass es sich um ein hochwertiges Naturprodukt handelt, obwohl das Gegenteil der Fall ist.
Verbraucherin aus Stutensee vom 29.06.2019

Einschätzung der Verbraucherzentrale zur ursprünglichen Verbrauchermeldung:

Darum geht’s:

Die Sirupflasche enthält eine dunkelgrüne Flüssigkeit, die Sorte lautet Waldmeister und ein Zweig Waldmeister ist abgebildet. Zusätzlich weist der Hersteller auf „Die Obstgärten von Oswald“, „Berliner Tradition“ und „Einer Geschichte von … erlesenen Rezepten und Südtiroler Tradition.“ hin. Die Bezeichnung auf der Rückseite lautet „Getränkesirup mit Waldmeistergeschmack“. Die Zutatenliste nennt keine Waldmeisterbestandteile. Neben den Hauptzutaten Glukose-Fruktose-Sirup und Zucker enthält der Sirup unter anderem Aromen und den Farbstoff Patentblau.

Das ist geregelt:

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Unserer Auffassung können Verbraucher durch die Aufmachung der Schauseite in Kombination mit den Hinweisen einen Sirup erwarten, der nach einer althergebrachten Rezeptur hergestellt wurde. Da der Hersteller die Bezeichnung „Aromen“ und nicht „natürliches Waldmeister-Aroma“ in der Zutatenliste verwendet, ist naheliegend, dass diese nicht aus der Waldmeister Pflanze stammen. Somit gehen der Geschmack nach Waldmeister und die grüne, auf Waldmeister hinweisende Farbe auf andere Zutaten als Waldmeister zurück. Dies sollte der Kunde beim Einkauf auf den ersten Blick erfahren.

Fazit:

Der Hersteller sollte auf der Schauseite der Flasche einen deutlichen Hinweis auf die Verwendung von Aroma platzieren und auf die Abbildung von Waldmeister verzichten.

 

Stellungnahme der der Zuegg Deutschland GmbH, Zörbig

Kurzfassung:

Wir haben Anfang des Jahres das Vorderetikett überarbeitet und den Zusatz „mit Waldmeister Aroma“ hinzugefügt. Weiterhin sind alle Informationen in der Verkehrsbezeichnung „Getränkesirup mit Waldmeistergeschmack“ und in der Zutatenliste auf dem Rückenetikett klar und eindeutig ausgelobt. Das Produkt ist seit Mai 2019 mit dem neuen Vorderetikett im Handel zu finden.

 

Ergebnis

Der Anbieter hat auf der Schauseite des Sirups den Produktnamen durch den Hinweis „mit Waldmeister Aroma“ ergänzt. Die Abbildung von Waldmeister ist aber geblieben, obwohl nach wie vor keine Bestandteile aus dem Waldmeister enthalten sind. Aus Sicht der Verbraucherzentrale können zudem die Hinweise auf Tradition und erlesene Rezepturen weiterhin bei Verbrauchern eine andere Erwartung an die Zusammensetzung wecken.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.