Auf Speisesalz, Zucker, Wein und Spirituosen darf das Mindesthaltbarkeitsdatum fehlen.
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richtig
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880 Stimmen (80,6 % der Befragten)
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Lebensmittel dürfen auch nach abgelaufenem MHD verkauft werden.
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richtig
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663 Stimmen (60,7 % der Befragten)
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Händler müssen Lebensmittel mit abgelaufenem MHD im Preis reduzieren, wenn sie die Ware noch verkaufen wollen.
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falsch
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326 Stimmen (29,9 % der Befragten)
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Der Wortlaut des MHD ist „zu verbrauchen bis“
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falsch
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125 Stimmen (11,4 % der Befragten)
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Lebensmittel mit abgelaufenem MHD sollten weggeworfen werden.
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falsch
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65 Stimmen (6,0 % der Befragten)
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Gesamt
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2059 Stimmen
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Die Umfrage zeigt, dass einem Großteil der Befragten (80,6 %) bekannt ist, dass bei einigen Lebensmittel wie Speisesalz, Zucker, Wein und Spirituosen das MHD fehlen darf.
Immerhin 60,7 Prozent der Teilnehmenden wussten, dass Lebensmittel auch nach abgelaufenem MHD noch verkauft werden dürfen. Umgekehrt ist dies aber offenbar für fast 40 Prozent der Befragten nicht klar. Bei abgelaufenem MHD ist der Händler für die Sicherheit und Qualität des Lebensmittels verantwortlich und muss sich davon überzeugen, dass das betreffende Lebensmittel einwandfrei ist.
Knapp 30 Prozent der Befragten waren irrtümlicherweise der Meinung, dass Lebensmittel mit abgelaufenem MHD im Preis reduziert werden müssen. Dies ist nicht der Fall.
Richtig lag ein Großteil der Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit der Ansicht, dass der Wortlaut des MHD nicht lautet „zu verbrauchen bis“ und dass Lebensmittel mit abgelaufenem MHD nicht weggeworfen werden müssen.
An der nichtrepräsentativen Umfrage auf Lebensmittelklarheit.de nahmen 1092 Personen teil, die insgesamt 2059 Antworten auswählten. Die Abstimmung lief vom 20.04.2020 bis zum 01.07.2020.
Die Umfrage deutet darauf hin, dass einem Großteil der Verbraucherinnen und Verbraucher klar ist, dass das Mindesthaltbarkeitsdatum kein Verfallsdatum ist. Unsicherheit herrscht jedoch bei der Frage, ob und unter welchen Bedingungen die Ware noch verkauft werden darf.