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Ab welcher Menge müssen Zusatzstoffe gekennzeichnet werden?

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Ab welcher Menge müssen Zusatzstoffe gekennzeichnet werden?

Frage

Ich habe Ihren Artikel zu streichzarter Butter gelesen. Gibt es bei Butter Deklarationsgrenzen, unterhalb derer Zusatzstoffe beigemengt werden können, ohne dass sie im Zutatenverzeichnis stehen müssen? 

Antwort

Nein, es gibt keine Untergrenze. Zusatzstoffe müssen grundsätzlich im Zutatenverzeichnis stehen – mit einer Ausnahme: Wenn ein Zusatzstoff über eine Zutat ins Lebensmittel gelangt und in dem Endprodukt keine technologische Wirkung ausübt, muss er nicht gekennzeichnet werden. Bei Butter ist der Einsatz von Zusatzstoffen über Zutaten aber nicht zulässig.

In Butter sind nur wenige Zusatzstoffe zugelassen: Dies sind Carotin sowie – ausschließlich in Sauerrahmbutter – Phosphate und Natriumcarbonat. Werden sie eingesetzt, müssen sie im Zutatenverzeichnis stehen. Hat Butter kein Zutatenverzeichnis, wurde sie ausschließlich aus den für die Herstellung notwendigen Milchinhaltsstoffen und Milchsäurebakterienkulturen hergestellt.

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

 

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