„Bringt Ihr Immunsystem auf Vordermann“ – ist das erlaubt?
Frage
Es geht um ein Nahrungsergänzungsmittel. Ist die Formulierung „Bringt Ihr Immunsystem auf Vordermann“ erlaubt?
Antwort
Vermutlich nicht. Die Werbung „Bringt Ihr Immunsystem auf Vordermann“ ist eine gesundheitsbezogene Angabe. Diese müssen den Bestimmungen der Health-Claims-Verordnung entsprechen und zugelassen sein. Zugelassene gesundheitsbezogene Angaben können unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen (beispielsweise einer enthaltenen Mindestmenge eines Nährstoffs pro Portion) verwendet werden.
Eine Aussage zur Wirkung auf das Immunsystem ist für elf Nährstoffe zugelassen und lautet: „… trägt zu einer normalen Funktion des Immunsystems bei“.
Produktnamen und Werbeangaben auf der Vorderseite von Verpackungen sind häufig schlagwortartig formuliert. Auch diese müssen aber dem zugelassenen Claim sinngemäß entsprechen und sollten nicht über die zugelassene Aussage hinausgehen.
Mit solchen Fragen beschäftigen sich Sachverständige und Gerichte. Der Arbeitskreis Lebensmittelchemischer Sachverständiger (ALS) kam zu dem Schluss, dass die Aussage „zur Förderung von“ nicht gleichbedeutend mit „trägt zur normalen Funktion bei“ ist. Auch das Kammergericht Berlin hat in einem Urteil klargestellt, dass „das Immunsystem stärken“ nicht gleichbedeutend sei mit „trägt zur normalen Funktion bei“.
Wir gehen deshalb davon aus, dass die Angabe „bringt Ihr Immunsystem auf Vordermann“ unzulässig ist. Im Zweifel müsste auch in diesem Fall ein Gericht entscheiden.
Derzeit sind aufgrund der Coronakrise viele Produkte mit Werbung zum Immunsystem zu finden. Verbraucher sollten insbesondere dann skeptisch werden, wenn die Anbieter mit übertriebenen Versprechungen oder Aussagen wie „schützt vor Viren“ oder ähnlichem werben
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Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
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