Darf ein Joghurt als Kefir bezeichnet werden?
Frage
Ich habe ein Produkt gekauft, das als „Kefir mild“ bezeichnet wird. Es hat aber die typische Konsistenz und den Geschmack von Joghurt. Weiterhin stecken laut Etikett exakt die gleichen Bakterien im Kefir, die im Naturjoghurt derselben Firma stecken, nämlich L. accidophilus und St. thermophilus.
Joghurt und Kefir werden aber üblicherweise mit unterschiedlichen Bakterien hergestellt. Meines Erachtens sind beide Produkte einfach Joghurt und hier wird Joghurt als Kefir verkauft. Das ist doch nicht zulässig!
Verbraucherin aus Berlin vom 18.12.2024
Antwort
Kefir wird mithilfe spezieller Kefirkulturen hergestellt. Die Sorte „Kefir mild“ unterscheidet sich in der Herstellung von klassischem Kefir. Sowohl Kefir als auch Kefir mild sollten anders schmecken als Joghurt.
Kefir und Joghurt zählen zu den Milchprodukten, die kein Zutatenverzeichnis tragen müssen, sofern sie nur aus den für die Herstellung notwendigen Zutaten bestehen. In der Milcherzeugnisverordnung sind die Bezeichnungen sowie die jeweils notwendigen und zulässigen Inhaltsstoffe festgelegt.
Joghurt wird demnach aus Milch (oder Sahne) mit Reifungskulturen, meist Streptococcus thermophilus und Lactobacillus bulgaricus hergestellt.
Kefir wird der Verordnung zufolge ebenfalls aus Milch oder Sahne sowie mit spezifischen Kefirknöllchen oder einer daraus erzeugten Kultur hergestellt. Bei klassischem Kefir muss diese Kultur alle charakteristischen Mikroorganismen des Kefirknöllchens enthalten, also neben Milchsäurebakterien auch Hefekulturen. Im Kefir entstehen dadurch nicht nur Milchsäure, sondern auch geringe Mengen an Alkohol und Kohlensäure, die den typischen Geschmack des Kefirs erzeugen.
Kefir mild ist ebenfalls in der deutschen Milcherzeugnisverordnung definiert. Die Kulturen dafür müssen von Kefirknöllchen abgeleitet sein und Milchsäurestreptokokken sowie Lactobacillen enthalten. Kefir mild muss keine Hefekulturen enthalten, dadurch kann es sein, dass sich weder Alkohol noch Kohlensäure bilden. Dennoch sollten die Kulturen einen kefirtypischen Geschmack erzeugen.
Da Kefir kein Zutatenverzeichnis tragen muss, ist in der Regel nicht erkennbar, welche Kulturen der Hersteller eingesetzt hat.
Aus Sicht von Lebensmittelklarheit ist es ungünstig, dass der Hersteller bei dem von Ihnen genannten Kefir dieselben Milchsäurebakterien aufführt wie bei Joghurt, aber kein komplettes Zutatenverzeichnis. Dadurch wird der Unterschied zu Joghurt für Verbraucher:innen nicht deutlich. Die Bezeichnung als Kefir mild muss aber stimmen. Geschmacklich sollte er sich von Joghurt unterscheiden.
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Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
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