Darf ein Whiskey-Sahne-Likör als „light“ beworben werden?
Frage
Auf einem Whiskey-Sahne-Likör ist die Angabe „Light“ zu finden. Seit wann sind Nährwertclaims für alkoholische Getränke erlaubt?
Antwort
Nährwertbezogene Angaben sind in der Health-Claims-Verordnung geregelt. Der Verordnung zufolge sind bei alkoholischen Getränken (mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volumenprozent) nur nährwertbezogene Angaben zulässig, die sich auf einen geringen Alkoholgehalt oder eine Reduzierung des Alkoholgehalts oder des Brennwerts beziehen.
Gesundheitsbezogene Angaben wie „bekömmlich“ hingegen sind für alkoholische Getränke komplett verboten.
Für die Angabe „Light“ oder „Leicht“ gilt folgendes: Sie ist nur zulässig, wenn die der Anteil (an Alkohol oder Energie) mindestens 30 Prozent gegenüber einem vergleichbaren Produkt reduziert ist. Der Anbieter muss eine Erklärung aufdrucken, welche Eigenschaft das Produkt „leicht“ macht. In dem von Ihnen genannten Fall müsste er also auf dem Etikett erklären, ob und um wie viel Prozent der Alkohol- oder der Energiegehalt gegenüber einem Vergleichsprodukt reduziert ist.
Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.
Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
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