Dürfen Erdnüsse als „Proteinquelle“ ausgelobt werden?
Frage
Ich habe geröstete Erdnüsse in der Dose gekauft. Auf der Vorderseite der Dose, unter dem Hinweis "ohne Salz", schreibt der Hersteller zusätzlich "Proteinquelle". Bei genauer Betrachtung fällt auf: 100 Gramm Produkt enthalten 25 Gramm Protein. Eine Portion wird mit 30 Gramm angegeben. Bei Verzehr der Portionsmenge sind es also nur 7,5 Gramm Protein. Ist diese Menge für die Auslobung als "Proteinquelle" ausreichend, zumal eine Portion gleichzeitig 15,6 Gramm Fett enthält? Der Eindruck entsteht, es handele sich um ein proteinreiches Lebensmittel, auch wenn die Firma dies nicht wörtlich bewirbt. Dabei sind die 15,6 Gramm Fett bereits mehr als die Hälfte der gesamten Verzehrmenge (30 Gramm).
Antwort
Die Angabe „Proteinquelle“ auf Erdnüssen ist erlaubt.
Bei dem Hinweis „Proteinquelle“ handelt es sich um eine nährwertbezogene Angabe. Die Verwendung ist in der Verordnung über gesundheits- und nährwertbezogene Angaben geregelt. Danach dürfen Hersteller ein Lebensmittel als „Proteinquelle“ bewerben, wenn der Proteinanteil mindestens zwölf Prozent des gesamten Brennwerts des Lebensmittels ausmacht.
Geröstete Erdnüsse enthalten etwa 630 Kilokalorien pro 100 Gramm. Fünfundzwanzig Gramm Eiweiß liefern 100 Kilokalorien. Diese 100 Kilokalorien entsprechen gerundet 16 Prozent des Energiegehaltes. Dadurch ist die Angabe zulässig.
1 Gramm Eiweiß liefert 4 Kilokalorien
100 Gramm Erdnüsse enthalten 25 Gramm Eiweiß
25 Gramm Eiweiß liefern 100 Kilokalorien
100 Gramm Erdnüsse liefern 630 Kilokalorien
100 Kilokalorien/ 630 Kilokalorien x 100 = 15,9 Prozent
Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Celle ist allerdings nicht allein entscheidend, ob das Produkt eine ausreichende Menge des Nährstoffs enthält. Wichtig ist auch, wieviel üblicherweise davon verzehrt wird und ob mit dieser Verzehrsmenge eine signifikante Menge des Nährstoffs aufgenommen wird.
In dem von Ihnen genannten Fall werden mit einer Portion von 30 Gramm Erdnüssen 7,5 Gramm Eiweiß aufgenommen. Das entspricht 15 Prozent der Referenzmenge für die Zufuhr von Eiweiß. Bei Vitaminen und Mineralstoffen gelten 15 Prozent des Referenzwertes als signifikant. Insofern ist die Menge für Protein vermutlich auch als ausreichend für den Claim anzusehen. Im Zweifel müsste darüber aber ein Gericht entscheiden – und beispielsweise prüfen, ob die vom Hersteller angegebene Portion realistisch ist.
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Kommentare
Wie dumm muss man sein, um solch eine Frage zu stellen?
Man zweifelt hier tatsächlich den Begriff „Proteinquelle“ bei 25% Protein an??!
Ein Viertel des Produkts sind also Protein!
(25 Gram von 100 Gramm sind 25%, das kann man auch ruhig genau so schreiben. Es sei denn, man selbst möchte nur täuschen und eine möglichst kleine Mengenangabe machen.)
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