Feinster Himbeeraufstrich enthält Konservierungsstoffe
Frage
Ein Fruchtaufstrich wird als "Feinster" ausgelobt, wird aber mit dem Konservierungsstoff Sorbinsäure hergestellt. Ein Fruchtaufstrich mit Konservierungsstoff kann doch nicht "feinster" sein! Meiner Meinung nach ist das eine unerlaubte Auslobung. Ist das so zulässig?
Antwort
Hervorhebende Hinweise wie „fein“ oder feinste(r)“ sind – von wenigen Ausnahmen abgesehen – rechtlich nicht definiert. Für Konfitüre „extra“ ist ein höherer Fruchtanteil vorgeschrieben als für normale Konfitüre. Der Einsatz von Konservierungsstoffen wie Sorbinsäure ist für Fruchtaufstriche zulässig.
Nur für wenige Lebensmittelgruppen ist definiert, wie Produkte beschaffen sein sollten, die mit hervorhebenden Hinweisen beworben werden. „Konfitüre extra“ oder „Gelee extra“ muss entsprechend der Konfitürenverordnung einen höheren Fruchtanteil haben als normale Konfitüre oder Gelee. Für Fruchtaufstriche gibt es keine vergleichbare Regelung.
Sowohl für Konfitüren als auch für Fruchtaufstriche ist eine Reihe von Zusatzstoffen zugelassen, beispielsweise Geliermittel wie Pektin und Säuerungsmittel wie Citronensäure. Zuckerarme Konfitüren und Gelees dürfen auch Konservierungsstoffe wie Sorbinsäure enthalten. In Fruchtaufstrichen sind sie ebenfalls erlaubt. Das gilt unabhängig von hervorhebenden Hinweisen wie „feinster“.
Aus Sicht von Lebensmittelklarheit sollten Unternehmen, die mit hervorhebenden Begriffen werben, erläutern, durch welche Zutaten, Rezeptur oder Herstellungsweise sich ihr Produkt vom Durchschnitt abhebt. Ist das nicht der Fall, sollten sie auf eine hervorhebende Werbung verzichten.
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Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
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