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Gleiches Marmeladenglas, aber weniger drin

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Gleiches Marmeladenglas, aber weniger drin

Frage

Ein bekannter Marmeladenhersteller hat zwei Varianten Fruchtaufstrich im Sortiment: Eine Konfitüre extra mit 340 Gramm Füllmenge und einen Fruchtaufstrich „30 % weniger Zucker“ mit nur 300 Gramm. Die Marmeladengläser sind gleich groß und voll befüllt, sodass man auf den ersten Blick nicht sieht, dass in dem einen Glas weniger Marmelade drinsteckt. Es ist also die gleiche Behältergröße, gleicher Preis, aber in einem der Gläser stecken 40 Gramm weniger Produkt. 

Das ist zwar nicht ungewöhnlich, aber ich finde, es ist Zeit, dagegen vorzugehen! Ist das nicht Verbrauchertäuschung?   

Antwort

Sie vermuten, dass Sie bei dem zuckerreduzierten Fruchtaufstrich weniger Inhalt bekommen. Das ist aber nur in Bezug auf das Gewicht der Fall, denn beide Gläser sind voll befüllt. Das unterschiedliche Gewicht ergibt sich in diesem Fall durch die unterschiedliche Dichte der beiden Produkte. 

Es ist richtig, dass Sie für den gleichen Preis eine unterschiedliche Menge Fruchtaufstrich bekommen – zumindest bemessen am Gewicht. Für einen Preisvergleich können Sie das am Grundpreis leicht erkennen. Das ist zulässig, denn es handelt sich um zwei verschiedene Produkte. 

Das unterschiedliche Gewicht erklärt sich durch die unterschiedliche Dichte der beiden Produkte: Für die zuckerreduzierte Variante muss der Hersteller im Vergleich zur herkömmlichen Konfitüre den Anteil anderer Zutaten erhöhen – beispielsweise mehr Früchte einsetzen oder mehr Wasser und Geliermittel sowie gegebenenfalls Süßungsmittel.

Zucker hat eine höhere Dichte als Früchte oder Wasser – er ist also schwerer. Wenn Sie ein Glas mit Fruchtaufstrich voll befüllen, wiegt es umso mehr, je zuckerreicher das Produkt ist. Daher wiegt zuckerarmer Fruchtaufstrich weniger als ein zuckerreicher, wenn beide Gläser vollständig gefüllt sind. 

Übrigens: Der Hersteller ist verpflichtet, die Menge in Gramm anzugeben. Bemessen am Volumen erhalten Sie die gleiche Menge Fruchtaufstrich. Im Alltag ist das möglicherweise ausschlaggebend: Der Fruchtaufstrich reicht bei beiden Gläsern für dieselbe Menge Brot. 

Aus Sicht von Lebensmittelklarheit ist es gut, wenn Sie aufmerksam bleiben, denn seit einiger Zeit gibt es bei den Verbraucherzentralen vermehrt Beschwerden zu versteckter Preiserhöhung. Enthält die konventionelle Konfitüre auf einmal nur noch 300 Gramm, dann wäre es ein solcher Fall. Ebenso, wenn der Hersteller weniger Frucht im Aufstrich verwendet und somit an Rohstoffen spart. Auch hierbei handelt es sich um eine Variante der versteckten Preiserhöhung – wir sprechen von Skimpflation (von englisch skimp = kausern, und Inflation = Preissteigerung).

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org
Mitglied im Netzwerk Leichte Sprache e.V.

Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

 

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