Herkunftsangabe von Avocado im Prospekt
Frage
Wenn im Prospekt meines Discounters bei Avocado steht: Chile, Kenia, Kolumbien, Marokko, Mexiko, Peru, Republik Südafrika, Spanien: Was soll ich damit anfangen? Ist das in Ordnung?
Antwort
Nach Ansicht von Lebensmittelklarheit ist das zulässig, bietet aber für Verbraucherinnen und Verbraucher keine sinnvolle Information.
Wenn Sie die Avocado im Discounter kaufen, muss der Anbieter das Ursprungsland eindeutig kennzeichnen, zum Beispiel durch ein Schild am Regal oder – bei vorverpackter Ware – direkt auf dem Etikett. Die Angabe von mehreren Ländern ist an dieser Stelle nicht zulässig. Auch wenn Sie die Avocado im Internet bestellen, muss der Anbieter Ihnen alle Pflichtinformationen zur Verfügung stellen. Auch hier wäre die Angabe mehrerer Länder unzulässig.
Die Angaben im Werbeprospekt hingegen zählen als Werbung. Der Anbieter muss hier nicht alle Pflichtinformationen zur Verfügung stellen, die auf dem Etikett stehen, da der eigentliche Kauf erst im Laden stattfindet. Informationen, die er freiwillig zur Verfügung stellt, dürfen aber nicht irreführend sein.
In dem von Ihnen genannten Fall ist es möglich, dass der Discounter in verschiedenen Filialen Avocados unterschiedlicher Herkunft verkauft, das Prospekt allerdings für mehrere Filialen gilt.
Aus Sicht von Lebensmittelklarheit ist die Angabe acht verschiedener Ursprungsländer für Verbraucherinnen und Verbraucher weder eine sinnvolle Information noch eine Hilfe beim Einkauf.
Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.
Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
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