Identitätskennzeichen: Auf welchen Lebensmitteln ist es Pflicht?
Frage
Ich habe im Supermarkt zwei Rinderfonds / Fleischbrühen von zwei verschiedenen Herstellern gesehen. Auf dem einen Etikett ist das Identitätskennzeichen aufgedruckt, auf dem anderen Produkt fehlt es.
Ist es für die Betriebe erst ab einer bestimmten Menge an tierischen Zutaten verpflichtend, das Kennzeichen aufzudrucken oder welche Regelungen gibt es hierzu?
Antwort
Die Kennzeichnung mit dem Identitätskennzeichen hängt nicht von der Menge an tierischen Zutaten ab, sondern davon, ob der Hersteller bei der Produktion unverarbeitetes Fleisch verwendet hat. Es ist daher anzunehmen, dass in dem Rinderfond mit Identitätskennzeichen frisches Fleisch verarbeitet wurde, in dem anderen Fond hingegen ein verarbeitetes Fleischprodukt, beispielsweise Rindfleischextrakt.
Das Identitätskennzeichen ist auf allen verpackten tierischen Lebensmitteln Pflicht, also auf Fleisch-, Fisch- und Milcherzeugnissen sowie auf Eiern. Bei Produkten, die sowohl aus tierischen als auch aus pflanzlichen Lebensmitteln hergestellt wurden, ist die Kennzeichnung nur erforderlich, wenn der Betrieb unverarbeitete tierische Produkte verwendet hat, beispielsweise frisches Fleisch.
Das Identitätskennzeichen gibt den Betrieb an, der das Lebensmittel zuletzt bearbeitet oder verpackt hat. Es sagt nichts über das Ursprungsland oder den Ort aus, aus dem die Rohstoffe stammen. Vielmehr dient es der Rückverfolgbarkeit für die Behörden.
Die Regelungen zum Identitätskennzeichen sind in einer EU-Verordnung geregelt, die Hygienevorschriften für Betriebe festlegt, welche tierische Lebensmittel verarbeiten. Hintergrund ist, dass solche Erzeugnisse besonders leicht verderben. Betriebe, die tierische Lebensmittel verarbeiten, müssen daher nachweisen, dass sie die erforderlichen Hygienevorschriften erfüllen. Sie müssen von den Behörden registriert und zugelassen werden.
Stellt ein Betrieb also einen Rinderfond aus frischem Rindfleisch und/ oder Knochen her, muss er die entsprechende Erlaubnis haben, tierische Erzeugnisse zu verarbeiten. Das stellt sicher, dass er die vorgeschriebenen Hygienevorschriften erfüllt. Das entsprechend hergestellte Produkt muss ein Identitätskennzeichen tragen. Ein anderer Hersteller verwendet für seinen Fond möglicherweise kein frisches Rindfleisch, sondern Rindfleischextrakt. Hierfür benötigt er keine spezielle Zulassung. Er darf das Produkt auch ohne ein Identitätskennzeichen in den Handel bringen.
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Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
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