Ist die Angabe „ohne gehärtete Fette“ erlaubt?
Frage
Ist die Werbung "ohne gehärtete Fette" auf einer Margarine zulässig? Ist das nicht eine nährwertbezogene Angabe, die vermittelt, die Margarine sei besonders gesund? Was bedeutet die Angabe genau?
Antwort
Die Angabe ist zunächst ein Hinweis, dass bei der Herstellung der Margarine keine gehärteten Fette verwendet wurden, also ein Hinweis auf den Verzicht auf eine Zutat. Die Angabe könnte aber auch einen gesundheitlichen Vorteil vermitteln. In diesem Fall wäre sie als nährwertbezogen einzustufen. Sie ist daher aus Sicht von Lebensmittelklarheit kritisch zu sehen.
Um flüssige Öle stabiler und gegebenenfalls streichfähig zu machen, können Fette technologisch „gehärtet“ werden. Dies wird beispielsweise in der Margarineherstellung genutzt. Aber auch Frittierfette, Chips und Gebäck können gehärtete Fette enthalten.
Bei der Härtung von Fetten entstehen aus ungesättigten Fettsäuren wie Linolsäure gesättigte Fettsäuren. Letztere werden im Vergleich zu ungesättigten Fettsäuren als ernährungsphysiologisch ungünstiger eingestuft. Zudem können bei der Teilhärtung von Fetten gesundheitlich bedenkliche Transfettsäuren entstehen.
Im Zutatenverzeichnis muss ein Hinweis auf die Fetthärtung stehen, zum Beispiel „Rapsöl, ganz gehärtet“. Fehlt ein solcher Hinweis, enthält die Margarine keine gehärteten Fette.
Der Hinweis „ohne gehärtete Fette“ ist zunächst als Verzicht auf eine Zutat, nämlich auf technologisch gehärtete Fette oder Öle anzusehen. Der Arbeitskreis Lebensmittelchemischer Sachverständiger (ALS) ist allerdings der Ansicht, dass der Hinweis über eine einfache Information über die Nichtverwendung bestimmter Zutaten hinaus geht. Sie sei vielmehr als nährwertbezogene Angabe einzustufen. Denn die Aussage vermittele, dass ein Lebensmittel bestimmte, ernährungsphysiologisch kritisch bewertete Stoffe nicht enthalte.
Laut der Health-Claims-Verordnung (HCVO) sind nährwertbezogene Angaben alle Angaben, die vermitteln, das Lebensmittel habe positive Nährwerteigenschaften, weil es einen bestimmten Nährstoff enthält oder eben nicht enthält. Ist die Angabe „ohne gehärtete Fette“ hier einzustufen, ist sie verboten. Denn die Verordnung listet alle zugelassenen nährwertbezogenen Angaben auf, darunter Angaben zu gesättigten und ungesättigten Fettsäuren. Alle anderen Angaben sind nicht erlaubt.
Aus Sicht von Lebensmittelklarheit wollen Hersteller mit der Angabe „ohne gehärtete Fette“ vermitteln, dass das Produkt bestimmte, ernährungsphysiologisch ungünstige Fette nicht enthält. Das muss aber nicht der Fall sein. Um einen falschen Eindruck zu vermeiden, sollten sich Firmen auf zugelassene und damit eindeutige nährwertbezogene Angaben beschränken, zum Beispiel „reich an ungesättigten Fettsäuren“ oder „arm an gesättigten Fettsäuren“, wenn das Lebensmittel die Voraussetzungen dafür erfüllt.
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Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
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