Ist Rote-Bete-Saftkonzentrat ein Zusatzstoff?
Frage
Handelt es sich bei Rote-Bete-Saftkonzentrat um ein färbendes Lebensmittel oder um einen Farbstoff, der eine E-Nummer benötigt? Konkret geht es um einen Erdbeerjoghurt der Rote-Bete-Saft Konzentrat als Zutat enthält.
Antwort:
Rote-Bete-Saftkonzentrat ist ein färbendes Lebensmittel. Es gibt auch einen Zusatzstoff, der aus Roter Bete gewonnen wird, das Betanin oder Betenrot. Dieser muss ausdrücklich als „Farbstoff: Betanin“, „Farbstoff: Betenrot“ oder „Farbstoff E 162“ im Zutatenverzeichnis stehen.
Zur Herstellung von Rote-Bete-Saftkonzentrat wird dem Rote-Bete-Saft ein Großteil seines Wassers entzogen, beispielsweise durch Erhitzen oder Trocknen. Rote-Bete-Saftkonzentrat gilt als normale Zutat. Es wird unter anderem als färbendes Lebensmittel, beispielsweise in Eis, Fruchtjoghurt oder Desserts eingesetzt und steht dann als „Rote-Bete-Saftkonzentrat“ ohne E-Nummer im Zutatenverzeichnis.
Im Gegensatz dazu werden zur Herstellung des Zusatzstoffs Betanin die natürlichen Farbstoffe aus der Roten Bete durch weitere Bearbeitung angereichert. Dieser stark bearbeitete Stoff, der ausschließlich zum Färben verwendet wird, zählt als Zusatzstoff mit der Nummer E 162. Im Zutatenverzeichnis muss er ausdrücklich als Farbstoff gekennzeichnet werden, entweder als „Farbstoff: Betanin“, Farbstoff: Betenrot“ oder Farbstoff E 162“.
Die Grenze, ob ein Stoff noch als normale Zutat oder schon als Zusatzstoff gelten kann, ist manchmal schwierig zu ziehen. Typisch für einen Zusatzstoff ist, dass er selbst nicht als Lebensmittel verzehrt oder als charakteristische Zutat verwendet wird, sondern dem Lebensmittel zu einem technologischen Zweck zugesetzt wird – in diesem Fall zum Färben. Außerdem werden bei einem Zusatzstoff bestimmte Inhaltsstoffe aus dem Ausgangsstoff, in diesem Fall Farbstoffe der Roten Bete, gezielt angereichert oder mit chemischen oder physikalischen Methoden herausgezogen (extrahiert).
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Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
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