Ist Xylit in Trinkschokolade zulässig?
Frage
In einem Online-Shop werden verschiedene Getränkepulver mit Xylit und/ oder Erythrit verkauft, darunter auch Trinkschokolade, Chai Tee, Chai Latte und Café Frappé. Ich habe aber auf Ihrer Seite gelesen, dass Xylit in Getränken verboten ist und Erythrit nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig ist.
Dürfen solche Getränkepulver dann überhaupt verkauft werden? Meines Erachtens liegt hier ein gezielter vorsätzlicher Verstoß vor.
Antwort
Zuckeralkohole wie Xylit dürfen nicht in Getränken eingesetzt werden, auch nicht in Tee- und Erfrischungsgetränken. Das Verbot gilt auch für Instanttees, Instantkaffees und andere Getränkepulver. In kalorienreduziertem Trinkschokoladenpulver hingegen dürfen Zuckeralkohole enthalten sein, denn Trinkschokoladenpulver zählt laut EU-Kakao-Richtlinie nicht als Getränk, sondern als Kakaoprodukt.
Liegt der Anteil der enthaltenen Zuckeralkohole bei mehr als zehn Prozent am Endprodukt, muss der Warnhinweis "Kann bei übermäßigem Verzehr abführend wirken" auf der Verpackung stehen.
Für Ihre konkrete Frage bedeutet das: Die von Ihnen angesprochenen Getränkepulver Chai Tee, Chai Latte und Café Frappé dürften mit Xylit nicht zulässig, und damit nicht verkehrsfähig sein, das Trinkschokoladenpulver hingegen schon.
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Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
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