Jamon Iberico aus Italien
Frage
Ein Schinken ist als „Jamon Iberico“ deklariert. Zusätzlich ist die Angabe „hergestellt in Spanien“ auf der Vorderseite aufgedruckt. Auf der Rückseite der Verpackung ist dagegen ein Unternehmen in Italien angegeben. Ebenfalls auf der Vorderseite ist auf der Länderkennung IT aufgedruckt. Der Schinken riecht und schmeckt deutlich nach Parmaschinken bzw anderem italienischen luftgetrockneten Schinken. In dieser Packung war definitiv kein Jamon Iberico, wenn man weiß wie dieser schmecken muss. Allein der italienische Produktionsbetrieb spricht dagegen.
Antwort
Die vorne aufgedruckte Angabe „Hergestellt in Spanien“ muss stimmen. Die Firmenangabe auf der Verpackung gibt dagegen keine Auskunft darüber, wo das Lebensmittel produziert wurde.
„Jamón Ibérico“ bezeichnet üblicherweise einen luftgetrockneten Schinken aus Spanien, der aus dem Fleisch einer speziellen, schwarzen Schweinerasse, dem Ibérico-Schwein hergestellt wird. Je nach Fütterung, Haltung und Schlachtalter sind in Spanien vier verschiedene Qualitätsklassen erhältlich. Zudem gibt es in den verschiedenen Provinzen kleine Unterschiede in der Herstellung. Während mehrere Ibérico-Schinkensorten, beispielsweise der „Guijuelo“, der „Dehesa de Extremadura“ oder der „Los Pedroches“, EU-weit als geschützte Ursprungsbezeichnung rechtlich definiert sind, ist der Oberbegriff „Jamón Ibérico“ zwar in Spanien, nicht aber EU-weit geschützt.
Nun zu den Herkunftsangaben auf dem Etikett: Auch freiwillige Angaben wie „hergestellt in Spanien“ müssen stimmen. Die aufgedruckte Firmenangabe eines italienischen Unternehmens gibt den verantwortlichen Lebensmittelunternehmer an, der nicht mit dem Hersteller identisch sein muss und in diesem Fall auch nicht sein kann. Die von Ihnen erwähnte Länderkennung ist im Identitätskennzeichen abgedruckt und gibt den Betrieb an, der das Lebensmittel zuletzt bearbeitet oder verpackt hat. Auch dieser ist nicht immer mit dem Hersteller identisch. In dem von Ihnen genannten Fall hat der Betrieb den Sitz in Italien.
Verbraucheranfragen bei Lebensmittelklarheit zeigen immer wieder, dass die derzeitigen Regelungen zur Herkunftskennzeichnung verwirrend sind. Aus unserer Sicht sollte zusätzlich zum verantwortlichen Lebensmittelunternehmer auch der Hersteller als Pflichtkennzeichnung auf jedem verpackten Lebensmittel stehen, - sofern nicht identisch.
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Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
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