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Kennzeichnung „Pasta-Käse“

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Kennzeichnung „Pasta-Käse“

Frage

Ich habe in einem Online-Shop einen „Pasta-Käse“ gesehen. Das ist doch kein im Lebensmittelbuch geführter Name, oder? 

Antwort

Nein, Pasta-Käse ist keine rechtlich zulässige Bezeichnung, sondern möglicherweise nur der Produktname. Im Gegensatz zum Produktnamen auf der Schauseite ist die Bezeichnung von Lebensmitteln häufig nur kleiner gedruckt auf der Rückseite zu finden. 

Die Bezeichnungen der verschiedenen Käsesorten sind in der Käseverordnung festgelegt. Die Verordnung definiert verschiedene Standardsorten, zum Beispiel „Gouda“ oder „Bergkäse“.

Käse, der nicht den Vorgaben einer Standardsorte entspricht, muss mindestens mit der entsprechenden Käsegruppe bezeichnet werden, zum Beispiel „Hartkäse“ oder „Schnittkäse“.

Im Handel sind verschiedene Produkte als „Pastakäse“ im Handel, in der Regel handelt es sich um geriebenen Käse, entweder aus einer oder aus mehreren Käsesorten. Je nach Art des verwendeten Käses wären folgende Bezeichnungen möglich:

  • Wird Käse aus einer Standardsorte verwendet, könnte die Bezeichnung beispielsweise lauten: „Emmentaler, 45 % Fett i.Tr., gerieben“.
  • Besteht der Käse aus mehreren Standardsorten, wäre eine mögliche Bezeichnung: „Geriebener Käse, hergestellt aus Emmentaler und Mozzarella, 45 % Fett i.Tr.“.
  • Wird ein Käse verwendet, der keiner Standardsorte entspricht, könnte die Bezeichnung lauten „Schnittkäse, 45 % Fett i.Tr., gerieben“.
  • Besteht der Käse aus einer Mischung aus Standardsorte und Nicht-Standardsorte, wäre eine mögliche Bezeichnung beispielsweise „Geriebener Käse, hergestellt aus Cheddar, Hart- und Schnittkäse, insgesamt 47% Fett i. Tr.“. 

Wir gehen davon aus, dass der Name „Pasta-Käse“ nur als Produktname oder Verwendungszweck dient. An anderer Stelle müsste eine rechtlich korrekte Bezeichnung stehen.

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

 

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