Kennzeichnung vegetarischer Gerichte in der Gastronomie
Frage
Mir ist auf vielen Speisekarten in Restaurants aufgefallen, dass Speisen als „vegetarisch“ gekennzeichnet sind, obwohl diese gar nicht vegetarisch sein können. So wird beispielsweise eine Speise mit Parmesan oder Gorgonzola häufig als vegetarisch gekennzeichnet. Auch Lebensmittel mit Karmin sind mir schon untergekommen. Das ständige Nachfragen müssen und die Unwissenheit des Personals deuten auf ein strukturelles Problem hin. Gerade bei Käse muss das Personal eigentlich immer auf der Verpackung nachschauen.
Haben Restaurantbetreiber nicht dieselbe Pflicht wie Lebensmittelproduzenten, Gerichte korrekt zu kennzeichnen? Welche Mittel habe ich als Verbraucher um eine korrekte Kennzeichnung in Restaurants zu erreichen?
Antwort
Für die Kennzeichnung von Speisen als „vegetarisch“ gelten in der Gastronomie dieselben Vorgaben wie bei vorverpackten Lebensmitteln.
Leider gibt es keine gesetzliche Definition für den Begriff „vegetarisch“. Es gibt auch keine Verpflichtung, gerichte im Restaurant als vegetarisch zu kennzeichnen. Macht ein Restaurant solche Angaben aber freiwillig, so müssen diese stimmen und dürfen nicht irreführend sein.
Die Angaben „vegetarisch“ und „vegan“ sind jedoch in den Leitsätzen des Deutschen Lebensmittelbuchs für vegetarische und vegane Lebensmittel beschrieben.
Vegan sind demnach Lebensmittel, bei denen auf allen Stufen der Produktion und Verarbeitung keine Erzeugnisse tierischen Ursprungs verwendet wurden. Vegetarische Lebensmittel dürfen zusätzlich Zutaten von lebenden Tieren wie Milch, Eier, Bienenhonig und Bienenwachs enthalten.
Sowohl Parmesan als auch Gorgonzola tragen das Siegel „Geschützte Ursprungsbezeichnung“. Nach den Vorgaben der zugrundeliegenden EU-Verordnungen enthalten beide Käse Kälberlab. Echtes Karmin (E120) wird aus Schildläusen gewonnen.
Für vegetarische Lebensmittel sind diese Zutaten daher ungeeignet. Speisen, die diese Zutaten enthalten, dürfen nicht als vegetarisch gekennzeichnet werden.
Restaurantbetreiber müssen dafür sorgen, dass die Speisen korrekt gekennzeichnet sind.
Wenn Sie den Eindruck haben, dass Speisen falsch deklariert werden, können Sie dies bei der zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörde melden. Damit tragen Sie zu einer korrekten Kennzeichnung der Speisekarten bei.
Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.
Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
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