Kennzeichnung von Gelatine
Frage
Sie schreiben im Artikel https://www.lebensmittelklarheit.de/fragen-antworten/gelatine-vom-schwein-oder-vom-rind: "Auf anderen Lebensmitteln reicht die Angabe „Gelatine“ oder „Speisegelatine“ aus." Muss generell auf allen Lebensmitteln diese Zutat angegeben werden, wenn sie verwendet wurde, oder gibt es Ausnahmen? Mit anderen Worten: Gibt es Lebensmittel, wo ich keine Gelatine vermute und diese als solche auch nicht auf der Verpackung bzw. Zutatenliste aufgeführt ist, sie aber trotzdem enthalten ist?
Antwort
Gelatine muss – wie alle Zutaten – im Zutatenverzeichnis stehen.
Gelatine kann allerdings auch als Verarbeitungshilfsstoff eingesetzt werden, beispielsweise zum Klären von Fruchtsäften oder Wein. Da die Gelatine im Anschluss wieder entfernt wird, ist sie im Lebensmittel nicht mehr enthalten und muss daher nicht im Zutatenverzeichnis stehen.
Viele Verbraucher:innen, zum Beispiel Vegetarier:innen und Veganer:innen, möchten auch Produkte meiden, bei denen während der Verarbeitung Gelatine zum Einsatz kam. Bei vielen Säften oder Weinen erfahren sie dies nicht. Für Menschen, die Gelatine als Verarbeitungshilfsstoff ablehnen, ist die derzeitige Situation unbefriedigend. Meist bleibt nur die Anfrage an den Hersteller, um sicher zu stellen, dass keine Gelatine zum Klären verwendet wurde.
Einige Herstellerfirmen kennzeichnen aber inzwischen freiwillig, welche Substanz sie zum Klären einsetzen, oder bewerben ihre Säfte als vegan, beispielsweise auf der Homepage.
Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.
Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
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Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
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