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Tierische Gelatine: Wie wird sie gekennzeichnet?

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Tierische Gelatine: Wie wird sie gekennzeichnet?

Frage

Gibt es neue Informationen zur Deklaration von Gelatine? Muss mittlerweile gekennzeichnet werden, ob diese tierischen Ursprungs ist? Wenn die pflanzliche Gelatine in einem Lebensmittel enthalten ist, muss hier die E-Nummer angegeben werden? Daraus kann man ja eigentlich fast schließen, dass die Gelatine tierischen Ursprungs ist, wenn nur Gelatine in der Zutatenliste steht.

Antwort

„Gelatine“ ist grundsätzlich ein Produkt tierischer Herkunft. Sie wird aus Bindegewebe, vor allem Knochen und Häuten, vom Schwein oder vom Rind hergestellt.

Da Gelatine nicht als Zusatzstoff gilt, hat sie keine E-Nummer. In der Zutatenliste steht lediglich „Gelatine“ oder „Speisegelatine“.

Gelatine kann in vielen Lebensmitteln aber durch pflanzliche Gelier- und Verdickungsmittel ersetzt werden. Es handelt sich dabei zum Teil um Zusatzstoffe wie Agar-Agar (E406), Pektine (E440) oder Guarkernmehl (E 412). Aber auch Stärke – eine konventionelle Zutat – wird als Ersatz für Gelatine verwendet. Auch diese Zutaten sind im Zutatenverzeichnis aufgeführt.

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
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