Tierische Gelatine: Wie wird sie gekennzeichnet?
Frage
Gibt es neue Informationen zur Deklaration von Gelatine? Muss mittlerweile gekennzeichnet werden, ob diese tierischen Ursprungs ist? Wenn die pflanzliche Gelatine in einem Lebensmittel enthalten ist, muss hier die E-Nummer angegeben werden? Daraus kann man ja eigentlich fast schließen, dass die Gelatine tierischen Ursprungs ist, wenn nur Gelatine in der Zutatenliste steht.
Antwort
Gelatine ist ein Produkt vom Tier. Sie wird aus Bindegewebe, vor allem aus Knochen und Häuten vom Schwein oder vom Rind hergestellt. Pflanzliche Gelatine gibt es nicht.
Da Gelatine nicht als Zusatzstoff gilt, hat sie keine E-Nummer. In der Zutatenliste steht lediglich „Gelatine“ oder „Speisegelatine“. Teilweise kennzeichnen Hersteller zusätzlich freiwillig von welchem Tier sie stammt.
Verschiedene pflanzliche Zutaten mit gelierender oder verdickender Wirkung können Gelatine in Lebensmitteln ersetzen. Es kann sich dabei um Zusatzstoffe wie Agar-Agar (E406), Pektine (E440) oder Guarkernmehl (E 412) handeln. Hier können Hersteller selbst entscheiden, ob sie diese mit ihrer E-Nummer oder ihrer Bezeichnung im Zutatenverzeichnis aufführen. Aber auch herkömmliche Stärke, die nicht zu den Zusatzstoffen zählt, kann als Ersatz für Gelatine dienen.
Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.
Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org,
Mitglied im Netzwerk Leichte Sprache e.V.
Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/
Kommentare
Wie kommt man denn auf die Idee, dass Gelatine pflanzlich wäre?? Sachen gibt's...
Neuen Kommentar hinzufügen