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Kennzeichnung von Olivenöl in Fischkonserven

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Kennzeichnung von Olivenöl in Fischkonserven

Frage 

Im Handel sehe ich vor allem bei Thunfisch in Olivenöl, dass das Olivenöl lediglich als "Olivenöl" angegeben ist und nicht wie bei purem Olivenöl zum Beispiel „natives Olivenöl extra“. Muss bei der Verwendung von Olivenöl als Zutat nicht angegeben werden, welches Olivenöl im Produkt steckt? 

Antwort 

Doch. Anbieter müssen im Zutatenverzeichnis die rechtlich vorgeschriebene Bezeichnung verwenden. Bei Olivenöl sind beispielsweise Bezeichnungen wie „Natives Olivenöl“ oder „Natives Olivenöl extra“ zugelassen. Steht nur „Olivenöl“ auf dem Etikett, kann es sich nur um „Olivenöl – bestehend aus raffinierten Olivenölen und nativen Ölen“ handeln. Nach Ansicht von Lebensmittelklarheit sollten Anbieter diese rechtlich vorgeschriebene Bezeichnung wählen.  

Die Bezeichnungen für Olivenöl sind EU-weit gesetzlich festgelegt. Die verschiedenen Begriffe bezeichnen unterschiedliche Qualitäten. Sie unterscheiden sich zum einen durch das jeweilige Herstellungsverfahren, zum anderen durch den Gehalt an freien Fettsäuren. 

Die rechtlich vorgeschriebenen Bezeichnungen lauten: 

•    Natives Olivenöl extra: Das Olivenöl wurde ausschließlich durch mechanische oder sonstige physikalische Verfahren gewonnen. Der Gehalt an freien Fettsäuren beträgt maximal 0,8 Gramm je 100 Gramm Öl. 
•    Natives Olivenöl: Das Olivenöl wurde ausschließlich durch mechanische oder sonstige physikalische Verfahren gewonnen. Der Gehalt an freien Fettsäuren liegt bei maximal 2 Gramm je 100 Gramm Öl. 
•    Olivenöl – bestehend aus raffinierten Olivenölen und nativen Olivenölen: Verschnitt aus raffiniertem Öl mit nativen Ölen. Der Gehalt an freien Fettsäuren beträgt maximal 1 Gramm je 100 Gramm Öl. 
•    Oliventresteröl: Verschnitt von raffiniertem Oliventresteröl mit nativen Olivenölen. Der Gehalt an freien Fettsäuren beträgt höchstens 1 g je 100 g Öl.

Anbieter müssen die Bezeichnungen nicht nur beim Verkauf von reinem Olivenöl verwenden, sondern auch im Zutatenverzeichnis von Lebensmitteln. Anders als bei anderen Pflanzenölen reicht die Angabe „Olivenöl“ nach Ansicht von Lebensmittelklarheit nicht aus. 

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

 

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