MHD abgelaufen: Dürfen Lebensmittel noch verkauft werden?
Frage
Ich habe am 01.07. Maultaschen im Kühlregal gefunden, bei denen das Mindesthaltbarkeitsdatum 26.06. war – also seit 5 Tagen abgelaufen. Darf so etwas noch verkauft werden? Ich sehe häufiger Lebensmittel im Handel, bei denen das MHD abgelaufen ist, ohne einen Hinweis im Regal. Ist das zulässig?
Antwort:
Ohne Hinweis, nein. Es ist zwar nicht verboten, Lebensmittel mit abgelaufenem Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) zu verkaufen. Anbieter müssen aber einen entsprechenden Hinweis anbringen, um Verbraucher:innen auf das abgelaufene MHD aufmerksam zu machen.
Ist das MHD bei einem Lebensmittel abgelaufen, ist nicht mehr der Hersteller für die Qualität und die Sicherheit des Lebensmittels verantwortlich, sondern der Händler, der das Lebensmittel verkauft. Die Verantwortlichen müssen prüfen, ob das Lebensmittel einwandfrei ist. Eine Frist für den Abverkauf gibt es nicht.
Gerichtsurteilen zufolge ist aber ein Hinweis auf das abgelaufene MHD erforderlich, da Verbraucher:innen von einer normalen Haltbarkeit ausgingen und das MHD nicht unbedingt prüfen würden. Wer weiß, dass das MHD abgelaufen ist, entscheidet beim Einkauf möglicherweise anders. Gängige Praxis ist deshalb, dass diese Lebensmittel gesondert angeboten werden und ein Hinweis auf das abgelaufene MHD aufmerksam macht.
Zusätzlich sind die Produkte häufig im Preis reduziert. Dazu sind Anbieter aber rechtlich nicht verpflichtet.
Sie können das Produkt also beim Händler reklamieren, wenn Sie erst nach dem Bezahlen bemerken, dass das MHD bereits abgelaufen ist.
Selbst wenn Sie bewusst ein Produkt mit erreichtem oder überschrittenem MHD wählen, können Sie das Produkt reklamieren, wenn es nicht mehr einwandfrei ist. In jedem Fall muss die Reklamation so schnell wie möglich mit dem Kassenbon erfolgen.
Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.
Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org,
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
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Kommentare
Guten Tag,
habt ihr vielleicht nähere Informationen zu folgender Aussage?:
"Gerichtsurteilen zufolge ist aber ein Hinweis auf das abgelaufene MHD erforderlich, da Verbraucher von einer normalen Hautbarkeit ausgingen und das MHD nicht unbedingt prüfen würden. Die Kenntnis, dass das MHD abgelaufen ist, hätte gegebenenfalls einen Einfluss auf die Kaufentscheidung."
Könnt ihr mir sagen, auf welche Quelle ihr euch bezieht? Interessiere mich sehr für das Thema.
Viele Grüße und vielen Dank im Voraus,
Julika
Wir beziehen uns auf zwei bereits ältere Urteile:
1. OLG Hamburg Urteil vom 01.02.2001 – 3 U 187/99
2. OLG Köln Urteil vom 06.11.1987 – 6 U 45/87
Das Urteil des OLG Hamburg finden Sie online unter folgendem Link:
https://www.kostenlose-urteile.de/OLG-Hamburg_3-U-18799_Bei-abgelaufenem-Mindesthaltbarkeitsdatum-duerfen-Lebensmittel-nicht-mehr-als-Normalware-verkauft-werden.news11409.htm
Beim [...] (Name des Geschäfts entfernt) in meiner Stadt findet man immer wieder abgelaufene Lebensmittel, besonders Räucherfisch ist oft abgelaufen. Es handelt sich nicht um einen Tag sondern teilweise um mehr als eine Woche ohne einen Hinweis oder eine Reduzierung. Wenn man einen Verkäufer darauf aufmerksam macht werden die Lebensmittel einfach nur entsorgt. Ich möchte nicht wissen wie viele Kunden schon abgelaufene Lebensmittel gekauft haben und diese dann unwissend gegessen oder selber entsorgt haben und eine Verlust gemacht haben. Aber scheint ja alles so richtig zu sein... ;-)
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