Rabattpreise nur für App-Nutzer:innen - ist das okay?
Frage
Bei meinem Discounter wurde ein Saft in großer roter Schrift für 1,49 Euro als Angebot ausgestellt. Allerdings hatte ich den daneben in kleinem Schriftzug angebrachten Hinweis „Nur mit der „App plus" nicht gelesen. An der Kasse wurden dann 2,49 Euro berechnet. Die App habe ich nicht und wurde auch beim Bezahlen auch gar nicht darauf hingewiesen.
Meiner Ansicht nach ist die Verfahrensweise irreführend und kalkuliert. Ist es überhaupt zulässig, dass der Saft für Menschen mit der App billiger ist?
Antwort
Grundsätzlich dürfen Anbieter ihre Rabatte frei gestalten und beispielsweise für Kundenkarten- oder App-Inhaber unterschiedliche Preise festlegen. Sie müssen dabei die allgemeinen Regeln des Wettbewerbsrechts einhalten. Außerdem müssen sie transparent über den Rabatt und die entsprechenden Bedingungen informieren.
Im Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb ist festgelegt, welche geschäftlichen Handlungen unlauter und damit verboten sind. Dies sind insbesondere täuschende Angebote und aggressive geschäftliche Handlungen.
Rabatte an bestimmte Bedingungen zu knüpfen, ist zulässig und wird beispielsweise auch bei Rabattkarten oder Bonusprogrammen praktiziert. Ähnlich wie beim Installieren einer App müssen Verbraucher:innen sich hier zunächst anmelden und zustimmen, bestimmte Daten an das Unternehmen zu übermitteln.
Allerdings müssen Anbieter sowohl im Laden als auch in der Werbung transparent über die Preise informieren. Beispielsweise müssen der End- sowie der Grundpreis klar zu erkennen sein. Zudem muss eindeutig aus dem Angebot hervorgehen, welcher Preis für wen gilt.
Aus Sicht von Lebensmittelklarheit ist es nicht zulässig, den Normalpreis für Menschen ohne App kleiner zu drucken oder zu verstecken. Er sollte mindestens gleich groß wie der Rabattpreis gedruckt sein. Auch der Hinweis „Nur mit der App plus“ sollte klar und deutlich zu lesen sein.
Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.
Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
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Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
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