Preisangaben von Bauernmarkt Lindchen wie Kraut und Rüben
Zusammenfassung
In den Angebotsblättern bietet die Firma „Lindchen“ die Waren teilweise in unüblichen Verkaufseinheiten an: „ein Presseimer Orangen“ oder Gemüse pro Stück, das sonst nach Gewicht angeboten wird. Meist fehlt auch eine Grundpreisangabe. Bei solchen Angeboten haben Verbraucher:innen keine Möglichkeit, die Preise mit Angeboten anderer Anbieter zu vergleichen.
Die Anbieterfirma sollte die Preisangaben für ihre Lebensmittelangebote gemäß den gesetzlichen Vorschriften in Gewicht oder im Einzelfall je Stück machen.
Beschwerde
Im Newsletter der Firma Bauernmarkt Lindchen mit Angeboten für den Zeitraum 23.-29.02.2024 wird ein Presseimer Orangen inklusive 10-Liter-Eimer für 6,90 € beworben. Eine Preisangabe zum Preis pro Kilo Orangen und eine Angabe über den Inhalt des Eimers in Kilo ist auf dem Newsletter/Flyer nicht zu finden. Der Grundpreis für die Orangen fehlt.
Verbraucherin aus Düsseldorf vom 26.02.2024
Einschätzung der Verbraucherzentrale
Gemüse und Obst in verkehrsunüblichen Mengeneinheiten anzubieten, macht den Vergleich mit anderen Angeboten unmöglich.
Darum geht’s:
Die Lindchen GmbH bietet ihre Waren unter anderem über Angebotsflyer auf Bauernmarkt-lindchen.de an. Die Preisangaben beziehen sich im Angebotsflyer für den Zeitraum 23.-29.02.2024 unter anderem auf die Verkaufseinheiten „ein Presseimer Orangen“, „20 Mettenden“ und „Stück Zucchini und Aubergine“. Grundpreisangaben fehlen.
Das ist geregelt:
Die Preisangaben-Verordnung schreibt vor: Wer Verbraucher:innen lose Ware nach Gewicht oder Volumen anbietet oder diese mit Preisen bewirbt, hat den Grundpreis anzugeben.
Bei lose verkauften Lebensmitteln ist als Mengeneinheit für den Grundpreis entsprechend der allgemeinen Verkehrsauffassung entweder 1 Kilogramm oder 100 Gramm zu verwenden. Der Grundpreis darf entfallen bei
• Ware, die üblicherweise als Stück verkauft werden wie Salat oder Gurken,
• bei Produktmengen bis zu zehn Gramm oder zehn Milliliter,
• bei Waren kleiner Direktvermarkter oder Einzelhändler oder
• wenn Grundpreis und Endpreis identisch sind (z. B. für ein Kilogramm Äpfel).
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Bei Auberginen und Zucchini ist die Preisangabe nach Gewicht unüblich. Mengeneinheiten wie Eimer sind für Lebensmittel nicht vorgesehen, da sie ganz unterschiedliche Füllmengen fassen. Sie verhindern damit die Einschätzung, ob es sich um einen hohen oder niedrigen Preis handelt.
Der Grundpreis je Kilogramm ermöglicht Verbraucher:innen Angebote verschiedener Anbieter zu vergleichen und ist deshalb unverzichtbar.
Fazit:
Die Lindchen GmbH sollte die Preisangaben für seine Lebensmittelangebote gemäß den gesetzlichen Vorschriften in Gewicht oder – wenn verkehrsüblich – je Stück machen.
Stellungnahme der Lindchen GmbH, Uedem-Keppeln
Auf das Schreiben von Lebensmittelklarheit vom 11.03.2024 liegt keine Antwort vor.
Ergebnis
Wegen der bestehenden Kennzeichnungsmängel hat die Fachredaktion von Lebensmittelklarheit die zuständige Lebensmittelüberwachung kontaktiert.