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Rohmilch-Kennzeichnung auf der Speisekarte

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Rohmilch-Kennzeichnung auf der Speisekarte

Frage 

In Deutschland müssen, soweit ich weiß, Produkte aus Rohmilch gekennzeichnet werden. Gilt diese Kennzeichnungspflicht auch in der Gastronomie, also in Speisekarten? Muss es dort aufgeführt sein, wenn ein Gericht ein Rohmilchprodukt enthält, beispielsweise in Restaurants oder bei Lieferdiensten? 

Antwort

Grundsätzlich gilt die Verpflichtung, Rohmilch zu kennzeichnen, auch für lose Ware, also auch für die Gastronomie. Sie gilt aber nur für Produkte, die bei der Herstellung nicht mehr erhitzt werden, beispielsweise für Rohmilchkäse auf einer Käseplatte. Wird der Rohmilchkäse beispielsweise für Käsespätzle verwendet, ist der Hinweis nicht mehr nötig, da das Gericht bei der Zubereitung erwärmt wird.

Rohmilch ist Milch, die nicht über 40 Grad Celsius erhitzt und keiner Behandlung mit ähnlicher Wirkung unterzogen wurde. Sie kann daher unerwünschte Bakterien enthalten.  

Die Vorschrift, Erzeugnisse aus Rohmilch zu kennzeichnen, dient dem Gesundheitsschutz. Kleinkinder, Schwangere sowie ältere oder immungeschwächte Menschen sollten keine Produkte aus oder mit Rohmilch verzehren. Daher ist der Hinweis „mit Rohmilch hergestellt“ verpflichtend, unabhängig davon, wo das Produkt angeboten wird. 

Der Hinweis ist für alle Produkte verpflichtend, die mit Rohmilch hergestellt und während der Herstellung nicht erhitzt wurden. In der Gastronomie müsste beispielsweise Rohmilchkäse, der auf einer Käseplatte, einem belegten Brot, in einem Salat oder in einer kalten Vorspeise angeboten wird, mit dem Hinweis gekennzeichnet werden. In heißen Gerichten ist die Kennzeichnung nicht mehr erforderlich. 

Der Hinweis ist für die gesamte Etikettierung verpflichtend. Aus Sicht von Lebensmittelklarheit muss der Hinweis daher auf der Speisekarte stehen.  

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

 

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