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Triple-Choc-Müsli ohne echte Schokolade

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Triple-Choc-Müsli ohne echte Schokolade

Frage 

Ein Müsli wird als „Triple Choc“ und „Schoko-Trio“ beworben. Im Zutatenverzeichnis ist aber keine Schokolade, sondern nur „Kakaotropfen (Reisextraktpulver, Kakaobutter, Dattelpulver, Kakaomasse)“ enthalten. Ist das so erlaubt? Ich fühle mich hier getäuscht. 

Antwort: 

Die in dem Müsli enthaltenen Kakaotropfen sind schokoladenähnlich und erzeugen vermutlich einen schokoladenartigen Geschmack. Ob das Produkt täuschend ist, lässt sich nur anhand der konkreten Aufmachung beurteilen. Nicht jede Anspielung auf Schokolade ist verboten. 

Schokolade ist rechtlich klar definiert. Sie muss aus Kakaoerzeugnissen und Zucker bestehen und eine Mindestmenge an Kakaobutter und Kakaotrockenmasse enthalten.

Dennoch müssen Produkte, die auf Schokolade Bezug nehmen, nicht zwingend echte Schokolade enthalten. Laut den Leitsätzen für Speiseeis und den Leitsätzen für Puddinge genügt es beispielsweise, wenn in einem Schokoladeneis oder einem Schokodessert eine Mindestmenge an Schokoladenbestandteilen wie Kakaopulver und Kakaobutter enthalten ist. Gemäß den Leitsätzen für Speiseeis, sollten Anbieter aber zumindest bei Abbildung von Schokolade auf der Verpackung auch echte Schokolade verwenden. Ähnliches könnte für ein Schoko-Müsli gelten. 

Für Müsli gibt es keine speziellen rechtlichen Vorgaben und keine Leitsätze. Es gilt nur das allgemeine Verbot der Täuschung. Die Kakaotropfen in dem Müsli sind schokoladenähnlich, da sie Kakaobutter und Kakaomasse sowie Dattelpulver statt Zucker zum Süßen enthalten. Sie sind aber keine echte Schokolade, da Dattelpulver laut Kakaoverordnung für Schokolade nicht vorgesehen ist. Der Anbieter darf also nicht durch die Produktaufmachung den Eindruck vermitteln, das Müsli enthalte echte Schokoladenstückchen. 

Ob die Aufmachung täuschend ist, lässt sich nur anhand der konkreten Aufmachung beurteilen. Wäre beispielsweise Schokolade abgebildet, könnte dies als täuschend gelten. Im Zweifelsfall müsste dies ein Gericht beurteilen.  

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
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