Unterschied zwischen Konfitüre, Marmelade und Fruchtaufstrich
Frage
Mir ist aufgefallen, dass einige Hersteller ihre Produkte nicht mehr als "Konfitüre" bezeichnen, sondern als "Fruchtaufstrich". Worin besteht denn da der Unterschied?
Und wann handelt es sich um Marmelade?
Antwort
Im Gegensatz zum Fruchtaufstrich unterliegen Konfitüren, Marmeladen und Gelees den speziellen rechtlichen Regelungen der Konfitüren-Verordnung. Diese fordert beispielsweise Mindestgehalte für den Fruchtanteil sowie die Angaben von Gesamtzuckergehalt und Fruchtgehalt:
Konfitüre
Konfitüre ist eine Zubereitung aus Zucker, einer oder mehrerer Fruchtarten und Wasser. Der geforderte Mindestgehalt an Frucht liegt für die meisten Fruchtarten bei 350 Gramm pro Kilogramm Konfitüre. Für „Konfitüre extra“ liegt der geforderte Fruchtanteil höher.
Marmelade
Marmelade ist dagegen ein Erzeugnis aus Zitrusfrüchten. Sie besteht aus Wasser, Zuckerarten und Zitrusfrucht-Erzeugnissen, zum Beispiel Fruchtmark, Saft, Schale. Für ein Kilogramm Marmelade werden mindestens 200 Gramm Zitrusfrüchten verwendet.
Kennzeichnung
Für die Erzeugnisse der Konfitüren-Verordnung gelten spezielle Kennzeichnungsvorschriften. Die folgenden Angaben sind verpflichtend:
- In der Bezeichnung müssen die verwendete Fruchtart oder die verwendeten Fruchtarten in absteigender Reihenfolge des Gewichtsanteils genannt werden. Bei drei oder mehr Fruchtarten ist die Angabe „Mehrfrucht“ möglich.
- Der Fruchtgehalt wird durch die Angabe „hergestellt aus … g Früchten je 100 g“ gekennzeichnet.
- Der Gesamtzuckergehalt durch die Angabe „Gesamtzuckergehalt … g je 100 g“, sofern das Produkt keine Nährwertkennzeichnung nach der EU-Lebensmittelinformationsverordnung aufweist.
Fruchtaufstriche
Für Fruchtaufstriche gibt es keine spezielle Rechtsvorschrift. Es ist nicht festgelegt, aus welchen Zutaten sie bestehen und welchen Fruchtanteil sie aufweisen. Für Fruchtaufstriche gelten die allgemeinen Kennzeichnungsvorschriften der EU-Lebensmittelinformationsverordnung.
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Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
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Kommentare
Sehr geehrte Damen und Herren,
wenn die Konfitürenhersteller auf ihren Etiketten einmüttig schreiben:
"Hergestellt aus 50g Früchten je 100 g."
ist das für mich alles andere als informativ.
Es soll wohl primär suggeriert werden, dass 50 % Früchte auf 50% Zucker verwendet werden, ganz nach dem Rezept von Muttern. Das wird aber nicht ausgesagt.
Will man nun ausdrücken: Hergestellt aus 50g Früchten je 100 g Konfitüre, in der ja bereits 50 g Früchte enthalten sind und damit einem verhältnis von 1:1 entspricht.
Oder Hergestellt aus 50g Früchten je 100 g anderer Zusatzstoffe,
wie wohl primär Zucker und Wasser, was einem Verhältnis 1:2 entsprechen würde?
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