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Angabe zum Fruchtgehalt in Fruchtaufstrich

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Angabe zum Fruchtgehalt in Fruchtaufstrich

Frage

Auf einem Fruchtaufstrich „Kirsche“ steht „75 % Frucht“ und über den Zutaten „aus 75 g Früchten je 100 g“. Dann sind es laut Zutatenverzeichnis aber nur 62 Prozent Schwarzkirschen und 13 Prozent Sauerkirschsaft.

Ist es zulässig, den Fruchtgehalt so zusammenzufassen? Wenn ich Marmelade mit 75 Prozent Frucht kaufe, erwarte ich 75 Gramm Früchte und nicht Saft.

Antwort

Die von Ihnen beschriebene Angabe des Fruchtgehalts entspricht vermutlich den rechtlichen Vorschriften. Aus Sicht von Lebensmittelklarheit ist sie aber nicht verbraucherfreundlich. 

Für Fruchtaufstriche gibt es keine speziellen gesetzlichen Regelungen. Somit kann die Zusammensetzung oder Rezeptur verschiedener Produkte sehr unterschiedlich sein. Qualitätsunterschiede ergeben sich beispielsweise durch den Fruchtgehalt, aber auch durch das Verhältnis von Früchten zu Saft.

Auf einem Fruchtaufstrich „Kirsche“ müssen Anbieter den Mengenanteil der Kirschbestandteile angeben. Das hat der Hersteller in dem von Ihnen genannten Beispiel im Zutatenverzeichnis korrekt getan. Die zusätzliche Angabe des Gesamtfruchtgehalts ist für Fruchtaufstriche nicht geregelt und somit nicht verpflichtend. Hier wäre nur zu klären, ob die Angabe gegebenenfalls täuschen kann.

Die Konfitürenverordnung schreibt die Angabe des Fruchtgehalts für Konfitüren, Gelees und Marmeladen vor. Für die dort definierten Erzeugnisse ist die Angabe „hergestellt aus … g Früchten je 100 g“ vorgeschrieben. Diese Formulierung gilt beispielsweise auch für Gelees, die immer aus Saft oder wässrigen Fruchtauszügen hergestellt werden. Die in der Konfitürenverordnung vorgeschriebene Angabe „hergestellt aus … g Früchten je 100 g“ unterscheidet also nicht zwischen Saft und Früchten. Allerdings ist durch die Bezeichnung als „Gelee“ oder „Konfitüre“ klar, ob Saft oder Früchte verwendet wurden.

Aus Sicht von Lebensmittelklarheit können die Angaben „75 % Frucht“ und vor allem „hergestellt aus 75 g Früchten je 100 g“ auf einem Fruchtaufstrich falsche Erwartungen wecken. Anbieter sollten darauf verzichten, wenn der Fruchtaufstrich aus einer Mischung aus Früchten und Saft besteht. Transparenter aus unserer Sicht wäre eine Angabe wie „hergestellt aus 62 % Früchten und 13 % Fruchtsaft“.

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

 

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