Warum ist Zitronenöl kein Allergen?
Frage
Zitronenöl enthält, soweit ich weiß, Citral. In vielen Lebensmitteln ist Zitronenöl enthalten, zum Beispiel in meiner Bio-Margarine und in Fruchtjoghurts. In Kosmetika muss Citral als Allergen gekennzeichnet werden.
In der Zutatenliste der Margarine ist Citral nicht gekennzeichnet, nur Zitronenöl.
Ich bin allergisch gegen Citral und wenn ich versehentlich Duschgel mit Citral benutze, äußert sich das in Ausschlag und Juckreiz. Ich möchte mir lieber gar nicht vorstellen, was passiert, wenn ich das esse. Warum muss Citral in Lebensmitteln nicht als Allergen gekennzeichnet werden? Gibt es hier Unterschiede in der Kennzeichnungspflicht?
Antwort
Weder Zitronenöl noch der Aromastoff Citral müssen in Lebensmitteln als Allergen gekennzeichnet werden. Es genügt im Zutatenverzeichnis die Angabe „Aroma“. Zitronenöl wird aber auch als „Zitronenextrakt oder „natürliches Zitronenaroma“ gekennzeichnet.
Ätherisches Zitronenöl gehört lebensmittelrechtlich zu den Aromen, und zwar handelt es sich um einen Aromaextrakt. Es steht als „Zitronenextrakt“ oder „natürliches Zitronenaroma“ im Zutatenverzeichnis. Es reicht aber auch die einfache Angabe „Aroma“.
Citral ist eine Substanz, die von Natur aus vor allem in Zitronengras und den Früchten des Cubenenpfefferstrauchs (Litsea cubeba) vorkommt. In geringeren Mengen ist Citral auch in anderen Pflanzen wie Basilikum, Ingwer oder Zitronen enthalten. „Zitronenöl“ – also das ätherische Öl aus der Zitronenschale – enthält etwa 3,5 bis 5 Prozent Citral.
Reines Citral wird vor allem als Duftstoff in Kosmetika sowie als Aromastoff in Lebensmitteln eingesetzt. Es ist in erster Linie als Kontaktallergen mit der Haut bekannt. In Kosmetika muss es namentlich gekennzeichnet werden, wenn es eine bestimmte Konzentration überschreitet. In Lebensmitteln hingegen ist keine Kennzeichnung als Allergen erforderlich. Zur Aufnahme von Citral über den Verdauungstrakt ist laut Deutschem Allergie- und Asthmabund wenig bekannt.
Lebensmittel, die von Natur aus Citral enthalten, wie Zitronengras oder Basilikum, müssen zwar im Zutatenverzeichnis aufgeführt, aber ebenfalls nicht als Allergen gekennzeichnet werden. In Mengen bis zu zwei Prozent reicht bei Kräutern aber die Angabe „Kräuter“ oder „Kräutermischung“.
Welche Zutaten als Allergene gekennzeichnet werden müssen, ist in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) festgelegt. Die Liste umfasst 14 Lebensmittel(-gruppen), darunter beispielsweise Getreide wie Weizen und Roggen, Nüsse, Milchprodukte, Eier und Fisch. Sie sind in Europa für den Großteil aller Lebensmittelallergien und -unverträglichkeiten verantwortlich.
Die Liste wurde von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) erstellt. Die Auswahl beruht unter anderem auf Auswertungen von Daten zur Häufigkeit von Lebensmittelallergien in der europäischen Bevölkerung. Auch die Schwere der möglichen allergischen Reaktionen wird berücksichtigt.
Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.
Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org,
Mitglied im Netzwerk Leichte Sprache e.V.
Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/
Neuen Kommentar hinzufügen