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Wie sind Wildkräuter definiert?

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Wie sind Wildkräuter definiert?

Frage

Ich habe einen „Wildkräutersalat“ gekauft. Darin stecken „Rucola, Bull`s Blood, Tatsoi, Grüne Mitsun, Batavia rot, Roter Mangold, Baby Spinat und Red Giant (Mustard). Diese Pflanzen sind ausnahmslos als Kulturpflanzen bekannt, also keine Wildpflanzen. Darf die Mischung dann als „Wildkräutersalat“ verkauft werden? Gibt es eine rechtliche Definition? 

Antwort 

Wildkräuter sind rechtlich nicht definiert. Im Allgemeinen versteht man darunter Kräuter, die nicht oder nur selten als Kulturpflanzen angebaut werden. Nach Ansicht von Lebensmittelklarheit sollten Anbieter Salatmischungen aus gängigen Salaten wie Mangold, Spinat oder Batavia nicht als „Wildkräutersalat“ verkaufen.

Im allgemeinen Sprachgebrauch werden Wildkräuter als Kräuter angesehen, die nicht oder nur selten gezielt angebaut werden. Stattdessen wachsen sie laut dem Bundeszentrum für Ernährung (BZfE) in der freien Natur, beispielsweise im Garten oder Wald, auf Wiesen oder an Wegrändern. Typische Wildkräuter sind beispielsweise Löwenzahn, Brennnessel oder Sauerampfer. Wildkräuter enthalten vielfach Bitterstoffe und schmecken daher besonders aromatisch. Es gibt allerdings weder eine rechtliche Definition noch Richtlinien, wie ein Wildkräutersalat zusammengesetzt sein sollte.

Nach einer kleinen Marktstichprobe von Lebensmittelklarheit enthalten handelsübliche „Wildkräutersalate“ keine echten Wildkräuter. Stattdessen sind in der Zutatenliste häufig Roter Mangold, Spinat und Rucola sowie Asiakräuter wie Mizuna und Tatsoi zu finden. Zwei Anbieter haben gegenüber Lebensmittelklarheit geäußert, sie wählten für ihre Wildkräutersalate besonders „aromatische“ oder „intensiv und würzig“ schmeckende Blattgemüse aus. Dies entspreche der gängigen Praxis in der Branche sowie der Kundenerwartung.

Nach Ansicht von Lebensmittelklarheit passt die Bezeichnung „Wildkräutersalat“ nicht zu einem Salat, der keine echten Wildkräuter enthält. Anbieter sollten eine andere Bezeichnung wählen, wenn die Salatmischung lediglich übliche Sorten wie Batavia und Spinat sowie einige aromatische Blattgemüse enthält. Zudem sollte in Leitsätzen festgelegt werden, welche Anforderungen ein „Wildkräutersalat“ erfüllen sollte.

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

 

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