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Zählen Muffinformen und Trennpapiere zum Nettogewicht?

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Zählen Muffinformen und Trennpapiere zum Nettogewicht?

Frage

Ich habe Ihren Artikel zu dem Urteil des OVG Münster gelesen. Demnach zählen Wurstclipse und -pellen ja zum Nettogewicht. Wie sind in diesem Zusammenhang denn andere nicht essbare Bestandteile zu sehen? Zählen Papierförmchen bei Muffins, Zwischenlagen beim Käse oder Fleischspieße dann auch mit zum Nettogewicht? 

Antwort 

Die Frage, ob Wurstclipse und -pellen zum Nettogewicht zählen, ist gerichtlich nicht abschließend geklärt. Nach Ansicht des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen zählen sie dazu und dürfen mitgewogen werden. Fleischspieße und Muffins sind nach Einschätzung von Lebensmittelklarheit ähnlich zu bewerten. Zwischenlagen bei Käse sind unserer Ansicht aber eher als Teil der Verpackung zu sehen und sollten nicht zum Nettogewicht zählen.  

Laut einer Richtlinie zur Füllmengenprüfung von Fertigpackungen zählten nicht essbare Teile wie Käserinden, Wurstabbinder und Schaschlikspieße in der Vergangenheit zum Nettogewicht. Die Richtlinie sollte den bundesweit einheitlichen Vollzug des Eich- und Fertigpackungsrechts sicherstellen.

Seit Inkrafttreten der Fertigpackungsverordnung im Jahr 2020 änderten Eichbehörden ihre Vorgehensweise. Sie forderten von den Herstellern, künstlich hinzugefügte Teile wie Wurstclipse, Spieße und künstliche Käserinden vom Nettogewicht abzuziehen. 

Diese Auffassung wird von einigen Lebensmittelrechtsexperten kritisiert. Das Hauptargument ist, dass die hinzugefügten Teile in vielen Fällen gar nicht vom Lebensmittel zu trennen sind und eine Ermittlung des Gewichts, beispielsweise der Käserinde, praktisch unmöglich ist. 

Ein aktuelles Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Nordrhein-Westfalen stützt diese Ansicht. Das OVG hat entschieden, dass nicht essbare Wursthüllen und Verschlussclipse zur Füllmenge zählen. Das Urteil ist jedoch nicht rechtskräftig, eine abschließende Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVG) steht noch aus.

Nach Einschätzung von Lebensmittelklarheit dürften Fleischspieße und Papierförmchen bei Muffins ähnlich zu bewerten sein wie Wurstclipse, denn sie sind fest mit dem Lebensmittel verbunden. Trennpapiere bei Käse hingegen sind unserer Ansicht nach eher als Teil der Verpackung zu sehen und dürften nicht zum Nettogewicht zählen.
 

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
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Durchschnitt: 4.7 (3 Stimmen)
Micha
19.10.2024 - 23:10

Na, dann macht man doch einfach mal 5 mm dicke Wurstpellen und 2 cm dicke Stahlklammern drum rum. Dürfte immer noch billiger sein als Fleisch.
Bei Muffins bleiben schon mal 2-3 g am Papier kleben. Das sind durchaus 5%!
Mein Vorschlag: Einfach mal in die USA schauen, wie Verbraucherschutz da läuft. In den superkapitalistischen USA ist der Verbraucherschutz nämlich deutlich besser als in Deutschland.
Wenn es bei uns gegen den Verbraucher/Bürger geht, dann werden zum Vergleich immer die USA herangezogen. Wäre deren System aber gut für unsere Bürger/Verbraucher, dann scheinen die USA nicht existent!

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