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Erlaubt: Bayerischer Leberkäse ohne Leber

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Erlaubt: Bayerischer Leberkäse ohne Leber
Erlaubt

„Bayerischer Leberkäse“ enthält im Gegensatz zu „Leberkäse“, der unter Verwendung von Leber hergestellt wird, keine Leber. Außerdem muss „Bayerischer Leberkäse“ nicht aus Bayern stammen. Diese Praxis entspricht den Leitsätzen für Fleisch und Fleischerzeugnisse, die eine Ausnahme für „Bayerischen Leberkäse“ beschreiben.

Zu dieser Problematik haben sich Verbraucher:innen bei Lebensmittelklarheit beschwert. Falsche Erwartungen an das Fleischerzeugnis sind nach Meinung von Lebensmittelklarheit auszuschließen: Auf der Schauseite sollte der Hinweis stehen, dass das Produkt keine Leber enthält. Wenn es nicht aus Bayern stammt, sollte dies ebenfalls auf den ersten Blick erkennbar sein.

„Bayerischer Leberkäse“, „Leberkäse“ und „Fleischkäse“

Es gibt im Handel Wursterzeugnisse mit den Bezeichnungen „Bayerischer Leberkäse“, „Leberkäse“ und „Fleischkäse“. Während „Leberkäse“ entsprechend dem Namen auch Leber enthält, ist diese Zutat in „Bayerischem Leberkäse“ in der Regel nicht enthalten. Der „Bayerische Leberkäse“ entspricht daher von der Zusammensetzung einem „Fleischkäse“.

Beschwerden zu „Bayerischer Leberkäse“

Darf ein in Rheinland-Pfalz (DE RP … EG) hergestelltes Produkt als „Bayerischer Leberkäse“ angeboten werden?
Verbraucher aus Wittenberge vom 23.04.2023

Im Produkt „Bayerischer LEBERKÄS FEIN“ ist überhaupt keine Leber enthalten!
Verbraucher aus Mainaschaff vom 10.02.2020

… verkauft einen Bayerischen Leberkäse der Firma …. Ich habe mir diesen gekauft und musste zuhause feststellen, dass kein einziges Gramm Leber in dem Leberkäse ist!!! Es ist nur Fleisch drin und damit ein „Fleischkäse“, was ich so nicht erwartet habe. In Ordnung ist das nicht, oder?

Verbraucher aus Nordhorn vom 15.01.2011

Das ist geregelt

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV). 
Die Leitsätze für Fleisch und Fleischerzeugnisse schreiben als Zutaten für Fleischkäse Rind- und/oder Schweinefleisch und Fettgewebe vor, bei Leberkäse zusätzlich Leber.
Als Ausnahme ist für „Bayerischen Leberkäse“ definiert: „Leberkäse enthält in Bayern in der Regel keine Leber, außerhalb Bayerns kann derart hergestellter Leberkäse als ‚Bayerischer Leberkäs(e)‘ bezeichnet werden.“

Verbraucher:innen, die diese Festlegung nicht kennen, können bei Erzeugnissen mit der Bezeichnung „Bayerischer Leberkäse“ auch einen „Leberkäse“ mit Leber als Zutat erwarten. Auch der Hinweis auf Bayern kann als Herkunftsort kann missverstanden werden.

Nach den Leitsätzen enthält „Bayerischer Leberkäse“ weder Leber noch muss das Produkt aus Bayern stammen. Aus Sicht von Lebensmittelklarheit ist deshalb eine Änderung der Leitsätze erforderlich.

Fazit: Auf der Schauseite sollte ein Hinweis stehen, dass das Produkt keine Leber enthält. Wenn es nicht aus Bayern stammt, sollte dies ebenfalls auf den ersten Blick erkennbar sein.

Die Verbraucherzentrale hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft über die Problematik informiert.

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org
Mitglied im Netzwerk Leichte Sprache e.V.

Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

 

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Monika Dearing
27.08.2023 - 17:03

Was ist nun wirklich drin im bayrischen Leberkäse? Aus welchem Fleisch und eventellen anderen Zutaten ist er gemacht?

Redaktion Lebensmittelklarheit
30.08.2023 - 10:07

Bayrischer Leberkäse kann beispielsweise aus Schweinfleisch und Speck sowie weiteren Zutaten wie Wasser, Gewürzen und Zusatzstoffen bestehen. Ein beispielhaftes Zutatenverzeichnis sehen Sie oben im zweiten Bild.

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