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Erlaubt: Uneinheitliche Angaben zur Herkunft auf Schaumwein

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Erlaubt: Uneinheitliche Angaben zur Herkunft auf Schaumwein
Erlaubt

Für die Herkunft des Schaumweins finden sich Hinweise für den Wein aus Spanien sowie die Angabe „Produkt aus Deutschland“. Für Kunden sind solche Angaben zur Herkunft unverständlich. Findet die Verarbeitung in unterschiedlichen Ländern statt, reicht bei Schaumwein die Angabe für ein Land als Herkunft – ohne dass deutlich wird, auf welchen Produktionsschritt sich die Angabe bezieht: Trauben, Weinherstellung oder Sektgärung. 

Zu dieser Problematik haben sich Verbraucher:innen bei Lebensmittelklarheit beschwert. Finden die Stufen der Verarbeitung in unterschiedlichen Ländern statt, sollten die Angaben zur Herkunft transparent und in einem Sichtfeld gekennzeichnet sein.  

Ein typisches Beispiel  

Auf der Flasche mit Schaumwein steht auf der Vorderseite der Hinweis „Wein aus Spanien“. Auf der Rückseite findet sich die Angabe „Produkt aus Deutschland“. Als Standort für den Vertrieb steht eine Adresse in Spanien.
Da das Enderzeugnis aus Deutschland stammt, findet offensichtlich hier die zweite Gärung zum Schaumwein statt.

So lauten die Beschwerden zu dieser Problematik:

Auf dem Vorderetikett der Flasche mit Schaumwein steht, dass die Weine aus Spanien kommen. Die Angabe „Produkt aus Deutschland“ auf der Rückseite klingt für mich so, dass der Inhalt des Produktes jedoch aus Deutschland stammt. Das ist für mich als Verbraucher irreführend!
Verbraucherin aus Trier vom 30.09.2024

Das ist geregelt

Nach der EU-Verordnung über eine gemeinsame Marktorganisation handelt es sich bei einem „Schaumwein“ um ein Erzeugnis, das durch erste oder zweite alkoholische Gärung von frischen Weintrauben, Traubenmost oder Wein gewonnen wurde. 
Zu den „Angaben der Herkunft“ gibt eine ergänzende Verordnung konkrete Formulierungen vor. Sie lauten beispielsweise: „Wein aus (…)“, „erzeugt in (…)“, „Erzeugnis aus (…)“ oder „Sekt aus (…)“ oder entsprechende Begriffe, ergänzt durch den Namen des Mitgliedstaats oder Drittlands, in dem die Trauben geerntet und zu Wein verarbeitet werden.
Für Produkte ohne Geo-Schutz gilt: Es kann auch das EU-Land angegeben werden, in dem die zweite Gärung zu Schaumwein stattgefunden hat.

Findet die Herstellung von Schaumwein in unterschiedlichen Ländern statt, sollten Angaben zur Herkunft klar benannt werden. 
Weil sich die Herkunftsangabe auf Trauben, Wein oder Sektherstellung beziehen kann, bleibt die Angabe „Erzeugnis aus …“ unklar: Stammt der Wein aus Deutschland oder findet nur die Schaumweinherstellung in Deutschland statt oder beides. 
Stehen wie in diesem Beispiel „Produkt aus Deutschland“ und der Hinweis auf spanischen Wein auf einem Etikett, wirken die Hinweise widersprüchlich. 

Fazit: Für mehr Transparenz sollte die Herkunft bei Schaumwein eindeutig geregelt sein. Stammen Wein und Sekt nicht aus einem Land, sollten beiden Angaben dazu in einem Sichtfeld stehen.  

Lebensmittelklarheit hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft über die Kennzeichnungsproblematik informiert.

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

 

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