Lexikon
Deutsche Lebensmittelbuch-Kommission (DLMBK)
Die Kommission erarbeitet die Leitsätze in Fachausschüssen und kann auch Fachkundige zur Beratung hinzuziehen. Darüber hinaus werden repräsentative Studien einschließlich der Begleitforschung von Lebensmittelklarheit in die Arbeit der DLMBK einbezogen. Die Kommission sollte einen Leitsatz oder die Änderung eines Leitsatzes einstimmig beschließen. Anderenfalls muss sie nach einer zweiten Beratung eine Mehrheit von mehr als drei Vierteln aller Mitglieder der Kommission erreichen.
Diese Vorgehensweise soll sicherstellen, dass die Leitsätze der Verkehrsauffassung aller Beteiligten entsprechen.
Mehr Informationen zu Leitsätzen des Deutschen Lebensmittelbuchs erhalten Sie unter "Leitsätze für Lebensmittel – Was der Kunde erwarten kann".