Lexikon

Fertigpackungen

Als Fertigpackung bezeichnet man gemäß dem Mess- und Eichgesetz eine Verpackung belieber Art, in die in Abwesenheit des Käufers Erzeugnisse abgepackt und die in Abwesenheit des Käufers verschlossen werden.

Eine zweite Voraussetzung ist, dass die Menge des darin enthaltenen Produktes ohne Öffnen oder merkliche Änderung der Verpackung nicht zu verändern ist.

Fertigpackungen können Lebensmittel oder auch z.B. Reinigungsmittel oder Kosmetik enthalten.

Die verpackten Produkte im Supermarkregal sind somit in der Regel als Fertigpackungen einzuordnen.