Lexikon

Gesundheitsbezogene Angaben

Gesundheitsbezogene Angaben sind Aussagen oder Darstellungen auf einer Lebensmittelverpackung oder in der Werbung, die vermitteln, dass ein Produkt und/oder dessen Inhaltsstoffe Vorteile für die Gesundheit besitzen. Auch Aussagen über die Entwicklung und Gesundheit von Kindern, über den positiven Einfluss auf psychische Funktionen oder das Verhalten gehören dazu.
Nicht nur Werbetexte, sondern auch Abbildungen zählen in diesem Zusammenhang als gesundheitsbezogene Angabe.

Beispiele: "Trägt zu einer normalen Funktion des Immunsystems bei“, „Senkt den Cholesterinspiegel im Blut“ und „Wird für ein gesundes Knochenwachstum benötigt“.

Die Verwendung von gesundheitsbezogenen Angaben wird in der Europäischen Verordnung über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel geregelt.

Sie soll sicherstellen, dass alle gesundheitsbezogenen Angaben zu Lebensmitteln den allgemein anerkannten wissenschaftlichen Erkenntnissen entsprechen.

Seit 2012 gibt es eine Liste mit zugelassenen gesundheitsbezogenen Angaben. Nur die dort aufgeführten Angaben dürfen verwendet werden. Die Liste umfasst momentan hauptsächlich Angaben zu Vitaminen und Mineralstoffen. Sehr viele Werbeaussagen, die sich auf Pflanzenstoffe beziehen, sind noch nicht bewertet. Die Liste der erlaubten und abgelehnten Angaben wird ständig erweitert.

Weitere Informationen finden Sie hier: Gesundheitsbezogene Werbung – Werbeversprechen unter Kontrolle